Kaltenkirchen. Seit Jahren sind sie ein Umweltskandal im Schutzgebiet Kaltenkirchener Heide. Nun haben Umweltamt und Polizei erfolgreich zugegriffen.

Sie sind seit Jahren ein umweltgefährdender Skandal in der Kaltenkirchener Heide: Rücksichtslose Motocross-Fahrer nutzen den ehemaligen Standortübungsplatz der Bundeswehr und das heutige Naturschutzgebiet als Abenteuer-Spielplatz. Dabei richteten sie schon erhebliche Schäden an. Nun werden einige von ihnen endlich zu Rechenschaft gezogen.

Beamte der unteren Forstbehörde beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) und der Polizei haben sich in der Kaltenkirchener Heide auf die Lauer gelegt und schließlich zugegriffen. Auf einer der vielen verbotenen Motorcross-Strecken in der Heide im Bereich des Waldes konnten mehrere Motocross-Fahrer festgesetzt werden. Sie erwartet nun jeweils ein Verfahren wegen straf- und ordnungsrechtlicher Verstöße.

Kaltenkirchen: Sie ignorieren Barrieren und schneiden Bäume weg

Die Schäden durch die Motocross-Fahrer in der Heidelandschaft sind enorm.
Die Schäden durch die Motocross-Fahrer in der Heidelandschaft sind enorm. © Wolfgang Klietz | Wolfgang Klietz

„Um die verbotene Nutzung der Kaltenkirchener Heide besonders durch Motorcrosssportler und Mountainbiker zu unterbinden, werden weitere Kontrollen erfolgen und die Polizeipräsenz erhöht“, teilte eine Sprecherin des Landesamtes mit. Um die stetig gestiegene Nutzung der verbotenerweise angelegten Strecken zu verhindern, wurden in der vergangenen Zeit die ausgefahrenen Strecken durch physische Barrieren blockiert. Doch regelmäßig wurden diese kurzfristig beseitigt sowie Hinweis- und Verbotsschilder ignoriert. Ebenso wurden die Strecken illegal für die Nutzung freigeschnitten und Bäume entfernt.

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Motocrossfahrer müssen mit hohen Strafen rechnen

Die Motocrossfahrer müssen mit empfindlichen Strafen rechnen. Maßgeblich sind die Regelungen im § 17 des Landeswaldgesetzes. Darin steht: „Das Betreten des Waldes ist zum Zwecke der naturverträglichen Erholung gestattet. Fahrradfahren ist ausschließlich auf Waldwegen zulässig. Das Fahren mit durch Motorkraft angetriebene Fahrzeuge ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen hiervon bedürfen der Zustimmung des Waldbesitzers.“ Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Ein Fahrer in der Kaltenkirchener Heide winkt frech in die Kamera.
Ein Fahrer in der Kaltenkirchener Heide winkt frech in die Kamera. © Privat

Die Kaltenkirchener Heide wurde nach Aufgabe der militärischen Nutzung Teil des nationalen Naturerbes und ist seit 2009 als Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH) ausgewiesen. Sie bietet einen Lebensraum für schützenswerte, seltene und bedrohte Pflanzen und Tiere. Das Befahren mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art ist auf dem Gelände des ehemaligen Truppenübungsplatzes nicht erlaubt.