Norderstedt. Über eine Handyapp wird ein Hauseigentümer alarmiert. Polizei erwischt sehr jungen Einbrecher, als er über die Ohechaussee flüchtet.
Einbrüche sind derzeit leider keine Seltenheit in Norderstedt und Umgebung. Doch was am Dienstag am helllichten Tag am südlichen Stadtrand passierte, ist aus mehreren Gründen bemerkenswert. Nicht nur, dass die Polizei ein Tätertrio beobachten und einen der Einbrecher schnappen konnte. Dieser ist zudem bedenklich jung. Und auch das Smartphone des Hauseigentümers spielte eine wichtige Rolle.
Der Geschädigte war nicht zu Hause, als er gegen 13.30 Uhr über eine App auf seinem Smartphone informiert wurde, dass es in seinem Hause in der Straße Am Tarpenufer, also nahe des Einkaufsquartiers Schmuggelstieg, eine „ungewollte Bewegung“ gebe, so die Polizei. Der Mann öffnete die Anwendung, schaltete auf das Livebild – und sah tatsächlich drei Personen, die sich in dem Einfamilienhaus aufhielten. Sofort rief er die Polizei.
Einbruch am hellichten Tag in Norderstedt: Ein Täter ist noch ein Kind
Diese traf wenig später am Tatort ein, die Einsatzkräfte hörten Geräusche, die aus dem Wohnhaus kamen. Und sahen dann drei Personen, die über die Ohechaussee in Richtung Mozartweg flüchteten.
Nach kurzer Verfolgung nahmen die Beamten dort einen Täter fest. Es handelt sich um einen elf Jahre alten Jungen aus Hamburg, er wurde vorübergehend auf das Revier gebracht. Die sofort eingeleitete Fahndung nach den Mittätern blieb zunächst erfolglos. Sie werden als männlich, zwischen 15 und 17 Jahren alt, schlank, ungefähr 1,70 bis 1,75 Meter groß und dunkel gekleidet beschrieben.
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Elfjähriger wird seinen Erziehungsberechtigten übergeben
Zeugen, die das Tätertrio nahe des Wohnhauses oder auf der Flucht gesehen haben, sollten sich bei der zuständigen Kripo in Pinneberg melden, entweder unter 04101/2020 oder per Mail (sg4.pinneberg.ki@polizei.landsh.de).
Was aus dem 11-Jährigen wird? Bekanntlich ist man in Deutschland erst ab 14 strafmündig. Im Anschluss an die kriminalpolizeilichen Maßnahmen wurde der Junge daher seinen Erziehungsberechtigten übergeben.