Kreis Segeberg. Elektrifizierung der AKN-Strecke nach Kaltenkirchen kann weitergehen. Klägern aus Ellerau bleibt nur noch ein Ausweg.
Mit diesem Urteil dürfte die letzte Hoffnung der Kläger dahin sein, den Umbau der AKN-Linie A1 zur S-Bahn zu stoppen: Der Planfeststellungsbeschluss des Schleswig-Holsteinischen Verkehrsministeriums über die Elektrifizierung der Strecke zwischen Hamburg und Kaltenkirchen ist rechtmäßig, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig. Damit können die Arbeiten für die künftige Linie S21 weitergehen.
Die Klagen von 24 Anwohnern der Bahnstrecke sind vom Tisch. Die Bürger aus Ellerau hatten mehrere Gründe genannt, die aus ihrer Sicht gegen das Projekt sprechen. Sie stellten infrage, dass der Bau überhaupt notwendig sei und nannten angeblich zurückgehende Fahgastzahlen. Außerdem wehrten sich die Kläger gegen Lärm bei Bau und Betrieb und wollten verhindern, dass ihre Grundstücke für die Aufstellung von Oberleitungen für die Stromversorgung der Züge genutzt werden dürfen.
Gericht entscheidet: Die S-Bahn darf gebaut werden
„Die AKN Eisenbahn GmbH darf demnach die bestehende Strecke über eine Oberleitungsanlage elektrifizieren, zwischen den Bahnhöfen Quickborn und Ellerau zweigleisig ausbauen und verschiedene Anpassungsarbeiten entlang der Strecke durchführen“, sagte Hendrik Jensen, Sprecher des OVG. Der Senat habe die Einwendungen in einer siebenstündigen mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten erörtert. Nach einer mehrstündigen Beratung am Mittwoch habe der Senat dann seine Entscheidung verkündet.
Das OVG geht davon aus, dass die Baumaßnahmen gegen die Lärmbelastung ausreichen. Bei Bedarf könne ein Lärmbeauftragter als Ansprechpartner für alle Betroffenen ernannt werden. Die Nutzung der Grundstücke sei nach den eisenbahnrechtlichen Vorschriften rechtmäßig. „Insbesondere stelle die Verpflichtung, auf den Grundstücken entlang der Strecke Hecken und Bäume zu entfernen und die Flächen künftig freizuhalten, keine Enteignung dar“, sagte Jensen. Die Betroffenen würden nicht komplett die Kontrolle über ihr Grundstück verlieren.
Gericht weist Klagen gegen die S21 in allen Punkten zurück
Ausdrücklich unterstützte das Gericht die Planer, Oberleitungen zu errichten, wie sie weitgehend auf den Strecken der Deutschen Bahn verwendet werden. Die Nutzung von Stromschienen neben dem Gleis wie im Netz der Hamburger S- und U-Bahnen sei für Kinder und Tiere gefährlich. Schutzzäune seien nicht praktikabel.
Recht gab das Gericht den Planern der AKN ebenfalls bei der Prognose der Fahrgastzahlen. Die Kläger hatten mit einem Rückgang argumentiert und damit grundsätzlich den Nutzen der S-Bahn nach Kaltenkirchen angezweifelt. Dieser Argumentation folgte das OVG jedoch nicht: Zwar seien die Zahlen als Folge der Pandemie im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr stark zurückgegangen. Damit würden die Prognosen jedoch nicht infrage gestellt.
Klägern bleibt nur der Gang zum Bundesverwaltungsgericht
Mit dieser Zurückweisung sind die juristischen Mittel der Anwohner nahezu ausgeschöpft, das Projekt zu kippen. „Der Senat hat die Revision nicht zugelassen“, sagte der OVG-Sprecher. Jetzt haben die Kläger nur noch die Chance, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zu erheben.
Die Bauarbeiten für die S-Bahn nach Kaltenkirchen werden etwa bis 2030 dauern und sind damit etwa zwei Jahre im Verzug. Damit auf der derzeiten AKN-Linie A1 die Züge der S-Bahn fahren können, werden Oberleitungen gebaut, Bahnsteige verlängert und erhöht sowie die neue Sicherungstechnik verbaut. Insbesondere die Anlieger der Strecke der Ellerau hatten sich immer wieder gegen die Pläne gewehrt.
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In einem Punkt konnten sie sich allerdings durchsetzen – nicht auf der juristischen, aber auf der politischen Ebene. Das Kieler Verkehrsministerium hatte in den Planungen auf den zweigleisigen Ausbau der Strecke in Höhe Ellerau verzichtet. Damit sollte verhinderte werden, dass Anwohner das Projekt durch Klagen weiter verzögern.