Norderstedt. Das Tier verletzt den Jungen, und der Halter kümmert sich nicht. Eine Verantwortungslosigkeit, die jetzt teuer werden könnte.
Bei der Suche nach einem flüchtigen Hundehalter in Norderstedt konnte die Polizeidirektion am Mittwoch einen Erfolg vermelden. „Ein Zeuge aus Norderstedt hat uns einen Hinweis auf einen Mann gegeben, zu dem die Beschreibung des Gesuchten gut passe“, teilt Jens Zeigler, Sprecher der Polizeidirektion Segeberg mit.
Offenbar fanden die Beamten auch die Adresse des Mannes heraus und konfrontierten ihn mit dem Geschehen vom 8. Oktober. Allerdings behauptete der Mann, nichts mit der Sache zu tun zu haben. Aber die Polizei ist sich ziemlich sicher, den Gesuchten gefunden zu haben.
Hund beißt in Norderstedt elf Jahre alten Jungen beim Joggen – fahrlässige Körperverletzung?
Der Fall: Laut Polizei war Ort des Geschehens die Straße Harckesheyde in Höhe der Albert-Schweizer-Straße. Der Mann wurde als etwa 35-jähriger Mann mit grauem Bart beschrieben. Er führte seinen Hund (den er nach Aussagen des Jungen „Tina“ rief) an der Leine.
Unvermittelt biss der Hund zu, als der Junge beim Joggen vorbeilief. Der Hundehalter kümmerte sich weder um den verletzten Jungen, noch hinterließ er seine Daten, um die Sache zu klären. Nach der ärztlichen Versorgung des Kindes erstattete der Vater des Jungen am 16. Oktober Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Unbekannten.
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Die Verantwortungslosigkeit des Hundehalters rief sogar die deutsche Sektion der internationalen Tierschutzorganisation PETA (People for the Ethical Treatment of Animals) auf den Plan. Sie fordert die Landesregierung zum wiederholten Mal dazu auf, einen Hundeführerschein für Tierhalter in Schleswig-Holstein einzuführen.
Laut Jens Zeigler werde die Polizei den Mann nun weiter befragen. Neben dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung komme auf den Mann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zu. „Außerdem kann der Elfjährige Schadenersatzansprüche gegen den Mann richten“, sagt Zeigler. Im Übrigen würde es eine behördliche Prüfung geben, ob der Mann in der Lage ist, einen Hund zu halten, oder ob von ihm oder dem Tier weiterhin Gefahr ausgehe.