Norderstedt. Viele Hausbesitzer haben schon ihren Bescheid vom Finanzamt – andere haben die Steuererklärung immer noch nicht abgegeben.
Der Widerstand ist enorm: Knapp 70.000 Schleswig-Holsteiner haben Einspruch gegen die Grundsteuerbescheide eingelegt. Das entspricht einer Quote von gut zwölf Prozent, 557.303 Bescheide haben die Finanzämter im Norden bisher verschickt. Allerdings sind noch nicht alle Grundbesitzer ihrer Pflicht nachgekommen, ihre Steuererklärungen abzugeben.
Genau 1.057.103 ausgefüllte Unterlagen sind bis gestern beim Finanzministerium eingegangen. Das entspreche einer Quote von 83,9 Prozent, sagt Sprecherin Svea Balzer. Seit Ende März verschickt das Ministerium Erinnerungsschreiben an die gut 200.000 säumigen Bürger. 14.500 von ihnen entfallen auf das Finanzamt Bad Segeberg, das für weite Teile des Kreises Segeberg einschließlich Norderstedt zuständig ist.
Kreis Segeberg: Grundsteuer – „Jeder Eigentümer sollte Einspruch einlegen“
Kommen die Grundeigentümer ihrer Abgabepflicht trotz Erinnerungsschreiben immer noch nicht nach, dann drohen laut Finanzministerium Verspätungszuschläge von 25 Euro pro Monat bis hin zu Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro. 20.000 Betroffene haben Fristverlängerungen beantragt.
„Dass doch relativ viele Grundeigentümer Einspruch eingelegt haben, wundert mich nicht“, sagt Sven Wojtkowiak, Vorsitzender von Haus & Grund in Norderstedt. Jeder Grundeigentümer hat zwei Unterlagen im Briefkasten gefunden: den Bescheid zum Grundsteuermessbetrag und den Bescheid über den Grundsteuerwert.
Grundsteuer: Viele Grundstücksbesitzer sind verunsichert
„Viele unserer Mitglieder suchen Rat, weil sie die Angaben nicht verstehen oder fragen, was sie jetzt weiter machen sollen. Die Verunsicherung, die seit Beginn der Grundsteuerreform zu spüren war, hat sich noch verstärkt“, sagt der Vorsitzende des örtlichen Grundeigentümervereins.
Er weist darauf hin, dass es sich noch nicht um die letztlich zu zahlende Grundsteuer handelt. Diese Summe werde erst im nächsten Jahr feststehen, da die Angaben der Grundbesitzer in den Städten und Gemeinden mit den örtlichen Hebesätzen für die Grundsteuer abgeglichen werden müssen. „Der Gesetzgeber hat versprochen, dass sich ihr Grundsteueraufkommen durch die Reform nicht erheblich verändern darf“, sagt Wojtkowiak. Daher müssten die Hebesätze entsprechend angeglichen werden.
Grundsteuer: Mehrere Musterklagen gegen neues Berechnungsmodell
Haus & Grund rät wie auch die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein den Grundbesitzern, Einspruch gegen die Bescheide einzulegen, auch wenn alle Angaben korrekt sind, also dem entsprechen, was der Grundeigentümer online hatte beim Finanzamt einreichen müssen. Denn es laufen schon mehrere Musterklagen gegen die Grundsteuerreform. Experten halten das neue Berechnungsmodell für rechtlich bedenklich, wenn nicht sogar für verfassungswidrig.
Daher sollten Grundeigentümer vorsorglich Einspruch gegen die Bescheide einlegen, wobei das Veto auch gegen beide Bescheide einzeln geltend gemacht werden kann. Musterschreiben stehen auf der Homepage von Haus & Grund Norderstedt. Die Bescheide nicht widerspruchslos zu akzeptieren sei sinnvoll, da schon mehrere Musterklagen gegen die Grundsteuerreform laufen. Experten halten die neuen Berechnungsmodelle für rechtlich bedenklich, wenn nicht sogar für verfassungswidrig.
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Wichtig dabei sei, die Frist einzuhalten. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat. Sie beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem der Bescheid bekannt gegeben worden ist. „Der Einspruch kann auch zunächst ohne Begründung mit der Aussage erfolgen, dass die Begründung nachgeliefert wird“, sagt Wojtkowiak.
Grundsteuer – Haus & Grund: „Jeder Eigentümer sollte Einspruch einlegen“
Wird gegen die Bescheide kein Widerspruch oder nicht fristgerecht eingelegt, so werden sie bestandskräftig. Das heißt, es besteht keine Möglichkeit mehr, diese anzufechten, auch wenn sich die Bescheide später als fehlerhaft erweisen sollten, heißt es im Musterschreiben von Haus & Grund.
Der Grundeigentümerverband habe sich schon zu Beginn der neuen Berechnungen dafür ausgesprochen, die Bescheide als vorläufig oder unter Vorbehalt der Nachprüfung zu verschicken. Dann hätte jeder Grundeigentümer von Gerichtsentscheidungen profitiert, ohne selbst Einspruch einlegen zu müssen.