Ellerau. Böse Überraschungen wegen des zulässigen Gesamtgewichtes vermeiden: Wann und wo man Wohnmobile kostenlos wiegen lassen kann.
Entweder den Fahrradaufhänger ans Heck des Wohnmobils schnallen – oder doch lieber die Kinder mitnehmen? Absurde Fragestellung. Aber für Wohnmobilbesitzer nicht ungewöhnlich. Denn wer sich mit dem rollenden Feriendomizil auf den Weg machen möchte, muss peinlich genau auf das zulässige Gesamtgewicht der Gefährts achten. Und das ist durch Zuladung schnell mal überschritten.
Vor Fahrtantritt sollte man also mit dem komplett ausgestatteten Wohnmobil unbedingt auf eine Waage rollen. Die Kommunalbetriebe in Ellerau haben eine passende Fahrzeugwaage auf dem Gelände der Biogasanlage am Alten Alvesloher Weg eingebaut. Und an drei Wochenenden steht das Gerät nun kostenlos für die Wohnmobilisten bereit.
Kreis Segeberg: Wohnmobile – kostenlose Wiegeaktion in der Biogasanlage
Die erste Wiege-Aktion ist für den Sonnabend, 15. April, zwischen 9 und 12 Uhr geplant. Wer samt Wohnmobil gewogen werden will, kommt einfach ohne Anmeldung bei der Biogasanlage vorbei. Weitere Termine sind der Sonnabend, 13. Mai, und der Sonnabend am 8. Juli, jeweils zu den gleichen Zeiten. Mögliche Wartezeiten müssen einkalkuliert werden.
Denn die Erfahrungen bei anderen Wiegeaktionen zeigen, dass manche von weither anfahren, um die Gewichtsfrage zu klären. Doch warum ist das Thema Zuladung überhaupt so wichtig? „Das Sicherheitsrisiko durch Überladung ist enorm hoch. Schon innerhalb des erlaubten Gewichts hat ein voll beladenes Wohnmobil einen deutlich niedriger angesiedelten fahrdynamischen Grenzbereich als dasselbe Wohnmobil in leerem Zustand“, teilt der ADAC mit. Je höher das Gewicht sei, desto höher sei die Belastung von Reifen und Bremsen. „Kurvenreiche Strecken und Ausweichmanöver sind im beladenen Wohnmobil tückischer.“
Fahrverhalten der Wohnmobile wird stark beeinträchtigt durch mehr Gewicht
Die entscheidende Größe ist das zulässige Gesamtgewicht: Wer sein Reisemobil zu voll packt und dabei von der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. In Deutschland sind laut Polizei bis zu 235 Euro fällig und ein Punkt in Flensburg, wenn ein Wohnmobil bis 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mehr als 20 Prozent Überladung hat. Wird ein Anhänger oder Wohnwagen mit zulässigem Gesamtgewicht bis zu zwei Tonnen rund 30 Prozent überladen, müssen 425 Euro gezahlt werden. Hinzu kommt ein Punkt.
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Wer sich jetzt fragt, wo das zulässige Gesamtgewicht des eigenen Wohnmobils verzeichnet ist – es steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und setzt sich aus dem Leergewicht des Fahrzeugs sowie der Zuladung zusammen. Wer nun herausfinden will, was er alles zuladen darf, muss korrekt rechnen: Die Zuladung ergibt sich aus der Differenz zwischen Gesamtmasse und Leergewicht des Wohnmobils.
Kreis Segeberg: An drei Wochenende kann man sich in Ellerau wiegen lassen
Doch aufgepasst: Der Blick in den Fahrzeugbrief gibt nicht immer die Realität wieder. Die Polizei weist darauf hin, dass dort das Leergewicht der Standardausstattung für das Fahrzeug genannt wird, ohne Wohnmobilausstattung, ohne Herd, ohne Standheizung und ohne Wassertank.
Zusatzbatterien für den Wohnmobilbetrieb oder eine Klimaanlage treiben zusätzlich das Gewicht in die Höhe und senken den Spielraum für Zuladung. Ebenso wie ein größerer Dieselmotor, vielleicht noch gepaart mit Automatik und Vierradantrieb. Wer auf Nummer sicher gehen will und keine bösen Überraschungen auf der Autobahn erleben möchte, der fährt also vor Urlaubsantritt auf die Waage.