Bad Segeberg. Online-Veranstaltung für interessierte Personen am 15. März. Welche Anforderungen künftige Pflegeeltern erfüllen müssen.
Nach längerer Pause bietet der Pflegekinderdienst des Kreises Segeberg wieder Informationen für interessierte Personen an. Familien, Paare und Einzelpersonen, die ein Pflegekind oder mehrere Pflegekinder aufnehmen möchten, können sich am Mittwoch, 15. März, ab 17 Uhr digital über das Thema informieren. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Derzeit betreuen die neun Mitarbeiter des Pflegekinderdienst des Kreisjugendamtes Segeberg etwa 210 Pflegekinder in 190 Pflegestellen. Neue Pflegeeltern werden immer gesucht. Zu den Anforderungen sagt Kreissprecherin Sabrina Müller: „Das können Familien mit eigenen Kindern sein, Paare, die (noch) keine Kinder haben und gerne ein Pflegekind aufnehmen möchten, gleichgeschlechtliche Paare oder auch Einzelpersonen.“
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Das Alter, so Müller, spiele eine eher untergeordnete Rolle. Pflegeeltern sollten aber nicht älter oder nur ein wenig älter als biologische Eltern sein – so sollten also beide Partner zusammen nicht älter als 100 Jahre sein. Aber es gebe immer Ausnahmen und Einzelfallentscheidungen.
Paare sollten sich in einer gefestigten Paarbeziehung befinden, die bereits über mehrere Jahre Bestand hat. Wer eines oder mehrere Kinder aufnehmen möchte, nimmt an einer Art Bewerbungsverfahren teil, in dem sich das Kind und die möglichen Pflegeeltern kennenlernen. „Der Prozess erstreckt sich in der Regel über fünf bis neun Termine, über mehrere Monate hinweg“, sagt Sabrina Müller.
Anforderungen: Pflegeeltern sollten in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen leben
Wichtig sind neben der persönlichen Eignung unter anderem folgende Punkte: Führungszeugnisse, gesundheitliche Eignung und sichere wirtschaftliche Verhältnisse. Hier ist der Hintergrund, dass Pflegeeltern nicht vom Pflegegeld ihrer Pflegekinder leben sollen, sondern sich selber finanzieren können, also keine ALG-II-Leistungen beziehen. Es soll ein eigenes Zimmer für das Pflegekind geben, außerdem ausreichend Wohnraum für die Familie. Pflegeeltern müssen außerdem ausreichend Zeit für das Kind haben.
„Kinder, die bereits einen Bindungsabbruch von ihren leiblichen Eltern erlebt haben, brauchen Zeit, um in der neuen Pflegefamilie anzukommen“, sagt Sabrina Müller. Das setze voraus, dass sich die Pflegeeltern diese Zeit auch nehmen.
Damit eine Bindung entsteht, sollten Pflegeeltern viel Zeit investieren
„Am Anfang sollte sich eine Person zur Verfügung stellen; es kann Elternzeit beantragt werden. Pflegekinder, die zu Beginn eines neuen Pflegeverhältnisses gleich in die Kita kämen und dort von morgens bis abends betreut würden, könnten keine neuen Beziehungen und Bindungen eingehen und aufbauen.
Sabrina Müller weiter: „Das Wichtigste für zukünftige Pflegeeltern ist, dass diese mit viel Liebe, Verständnis und großer Offenheit auf die Kinder zugehen.“ Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Pflegekinderdienst wüssten oft selber nicht, wie sich ein Pflegekind in einer neuen Umgebung entwickeln wird und welche besonderen Herausforderungen entstehen könnten.
Manche Kinder sind verhaltensauffällig und traumatisiert
Bestimmte Verhaltensweisen bedürfen therapeutischer Maßnahmen. Denn viele der Kinder hätten durch ihr bisheriges Leben oftmals bereits Defizite in ihrer Versorgung erlebt oder/und wurden nicht so gefördert, wie sie es gebraucht hätten. Sie zeigen, so Müller, Verhaltensauffälligkeiten, Entwicklungsverzögerungen und Traumatisierungen.
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Ein weiteres wichtiges Element sei die Zusammenarbeit mit dem Pflegekinderdienst und mit den Vormündern der Kinder, Gerichten und anderen Beteiligten wie Schulen und diagnostischen Zentren. Und Pflegeeltern müssten bereit sein, mit der Herkunftsfamilie zusammenzuarbeiten. Denn Pflegekinder sollen weiterhin Kontakt zu ihren Eltern, Geschwistern und anderen Verwandten pflegen dürfen.
Pflegeeltern müssen bereit sein, loszulassen – wenn das Kind in alte Familie zurückkehrt
Über eines sollten sich Pflegeeltern klar sein: Es ist durchaus möglich, dass die Pflegekinder nur für eine begrenzte Zeit bei ihnen leben. Dazu Sabrina Müller: „Das Jugendamt ist vom Gesetz her dazu verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob eine Rückführung ins Elternhaus wieder in Frage kommen könnte.“
Pflegefamilien müssten daher die Bereitschaft aufbringen, ein Kind wieder loszulassen und, wenn sich die Umstände in der Herkunftsfamilie zum Positivem verändert haben, es wieder zurück ins Elternhaus zu führen.
Die Online-Veranstaltung am 15. März richtet sich auch an Pflegepersonen und Pflegeeltern. Eine Anmeldung ist möglich per E-Mail bis Montag, 13. März, per E-Mail an pflegekinderdienst@segeberg.de. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Angemeldete Personen erhalten eine Anmeldebestätigung sowie die Zugangsdaten per E-Mail.