Henstedt-Ulzburg. Johnny's Gourmet China Restaurant hat der Verschwendung am All-You-Can-Eat-Buffet den Kampf angesagt: Wer nicht aufisst, zahlt extra.

  • Augen größer als der Bauch? Das kann in Henstedt-Ulzburg teuer werden
  • Dort hat der erste Gastronom der Lebensmittelverschwendung den Kampf angesagt
  • Wer sich den Teller am Buffet allzu voll lädt, der muss mit einem Strafgeld rechnen

Strafgebühren, wenn der Teller kaum leer gegessen wird: Als erstes Restaurant in Schleswig-Holstein verlangt Johnny’s Gourmet China Restaurant in Henstedt-Ulzburg eine Art Bußgeld, wenn sich Gäste am Buffet allzu freizügig bedienen und letztlich größere Mengen auf ihren Tellern für die Mülltonne zurücklassen. Bis zu 20 Euro extra können dann fällig werden.

Essen, bis man nicht mehr kann: Das ist das Versprechen beim All-you-can-eat-Buffet. Doch bei allzu Hemmungslosen sind die Augen viel größer als der Magen. Und nicht selten türmen sich nach der geschlagenen Schlacht am Buffet noch Essensreste auf den Tellern.

Restaurant: Teller kaum leer gegessen? Lokal verlangt Strafgebühr

Eine Lebensmittelverschwendung, gegen die sich Restaurantbesitzer in Deutschland gerne schützen würden. Wer im China-Restaurant am Henstedt-Ulzburger Rathausplatz am Tisch Platz nimmt und vom Buffet essen will, wird auf mögliche „Strafgebühren“ per Aufsteller hingewiesen.

Hong Le (links) und Lena Nguyen erheben in Johnny’s Gourmet China Restaurant in Henstedt-Ulzburg Strafgebühren, wenn zu viele Reste auf den Tellern verbleiben.
Hong Le (links) und Lena Nguyen erheben in Johnny’s Gourmet China Restaurant in Henstedt-Ulzburg Strafgebühren, wenn zu viele Reste auf den Tellern verbleiben. © Frank Knittermeier | Frank Knittermeier

„Es ist uns eine Herzensangelegenheit“, heißt es dort. „Um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden, empfehlen wir beim Buffet kleinere Portionen zum Probieren. Der Umwelt und und einem verantwortungsvollen Verhalten zuliebe, vermeiden Sie bitte jegliche Art von Verschwendung der Speisen.“ Dann folgt der Hinweis, dass bei „größeren Restmengen“ auf dem Teller ein Aufpreis von einem bis 20 Euro „je nach Menge“ berechnet werden.

Strafgebühr verändert das Essverhalten der Buffet-Gäste

Diesen Schritt hat nach Kenntnis des Deutschen Hotel-und Gaststättenverbandes in Schleswig-Holstein (DEHOGA) bisher noch kein anderes Lokal im Land gewagt.

In Niedersachsen gibt es nach Recherchen des Magazins „Der Spiegel“ offenbar zwei Restaurants, die Gebühren erheben, in anderen Bundesländern haben sich vereinzelt andere Restaurantbetreiber dazu entschlossen. In Rhauderfehn (Landkreis Leer) gibt es sogar ein China-Restaurant, dass Gästen mit Hausverbot droht, wenn sie sich wiederholt nicht an die Regeln halten.

Am Buffet von Johnnys Gourmet China Restaurant in Henstedt-Ulzburg kann sich jeder bedienen – aber mit Maß und Verstand.
Am Buffet von Johnnys Gourmet China Restaurant in Henstedt-Ulzburg kann sich jeder bedienen – aber mit Maß und Verstand. © Johnnys Gourmet China Restaurant

Soweit gehen Hong Le (53) und ihre Tochter Lena Nguyen (31) in ihrem Henstedt-Ulzburger Restaurant nicht. Jedenfalls noch nicht. Sie haben Johnny’s Gourmet China Restaurant 2018 übernommen und mussten schnell feststellen, dass sich viele Gäste reichlich am Buffet bedienten, hinterher aber größere Mengen auf den Tellern zurückließen.

Restaurant: Nur wenige Gäste beschweren sich über Gebühr

Deshalb zogen sie 2021 die Notbremse und drohten mit einer Gebühr in Höhe von zehn Euro, wenn zu viel Essensreste anfielen. Jetzt wurde die Gebühr auf 20 Euro pro Gast und Teller erhöht. Das Ergebnis: Es fallen tatsächlich weniger Essensreste an.

„Es gab natürlich ein oder zwei Beschwerden von Gästen“, sagt Lena Nguyen. „Aber insgesamt hat sich das Essensverhalten geändert; es wird sparsamer aufgelegt und weniger auf den Tellern zurückgelassen als früher.“

Bei kleineren Resten auf dem Teller greift die Maßnahme nicht

Sie weist darauf hin, dass die Maßnahme nicht bei kleineren Resten auf den Tellern greift. Man habe durchaus Verständnis, wenn aus bestimmten Gründen nicht alles verzehrt werde. Wer sich allerdings den Teller unüberlegt voll schaufelt, dann vorzeitig satt wird und die Hälfte zurücklässt, muss mit einer Gebühr rechnen. Hong Le empfiehlt, lieber mehrmals zum Buffet zu gehen und sich kleinere Mengen aufzulegen.

Stefan Scholties, Hauptgeschäftsführer des schleswig-holsteinischen Hotel- und Gaststättenverbandes, kann ein derartiges Verhalten von Restaurantbesitzern nachvollziehen. Er weiß, dass es auch andere Restaurantbesitzer in Schleswig-Holstein gibt, die über eine solche Maßnahme nachdenken.

Umgesetzt habe es bisher aber weiter noch niemand. „Weggeworfene Speisen wirken sich ja auch negativ auf das betriebliche Ergebnis aus“, sagt Scholties. Ein Erheben derartiger Gebühren müsse im jeweiligen Restaurant aber gut kommuniziert werden.

Gastronomie: Strafgebühr rechtlich nicht zu beanstanden

Lutz Frank, DEHOGA-Geschäftsführer im Kreis Segeberg, findet voll zurückgehende Teller nicht nachhaltig und unpassend in der heutigen Zeit. Zum Thema Nachhaltigkeit gehöre auch ein verantwortungsvoller Umgang mit wertvollen Ressourcen wie Lebensmittel.

Nach Ansicht des DEHOGA ist das Erheben einer Strafgebühr für zurückgelassene Speisen rechtlich nicht zu beanstanden, da es dem Wirt im Rahmen seiner Vertragsfreiheit gestattet ist, sein Angebot an den Gast entsprechend zu gestalten. „Das ist eine Einzelentscheidung von Restaurantbetreibern, bei denen der Verband nicht eingeschaltet werden muss“, sagt Frank.

Studie: 44 Prozent der Abfälle wären vermeidbar

Nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft fallen in Deutschland pro Jahr elf Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle an. 61 Prozent davon stammen aus Privathaushalten, der Rest teilt sich zu jeweils 17 Prozent auf Industrie (darin enthalten auch Landwirtschaft) und Großverbraucher auf.

Nur fünf Prozent fallen beim Handel an. Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts GfK sind 44 Prozent der Abfälle vermeidbar – Johnny’s Gourmet China Restaurant in Henstedt-Ulzburg macht in dieser Hinsicht schon mal einen Anfang.