Schwerin (dpa/mv). Die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern will den Vorschlag aus dem Bund prüfen, wonach das Durchsuchen von Abfallcontainern nach genießbaren Lebensmitteln künftig straffrei bleibt. „Für mich bleibt wichtig, Containern unter gewissen Voraussetzungen nicht mehr unter Strafe zu stellen. Denn wenn es um hungernde Menschen geht, kann Strafe keine Lösung sein“, sagte Jacqueline Bernhardt am Dienstag in Schwerin. Die Umsetzung werde in den nächsten Wochen bundesweit diskutiert werden müssen.
Die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern will den Vorschlag aus dem Bund prüfen, wonach das Durchsuchen von Abfallcontainern nach genießbaren Lebensmitteln künftig straffrei bleibt. „Für mich bleibt wichtig, Containern unter gewissen Voraussetzungen nicht mehr unter Strafe zu stellen. Denn wenn es um hungernde Menschen geht, kann Strafe keine Lösung sein“, sagte Jacqueline Bernhardt am Dienstag in Schwerin. Die Umsetzung werde in den nächsten Wochen bundesweit diskutiert werden müssen.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hatten sich zuvor mit einem gemeinsamen Schreiben an die Justizminister und -senatoren der Länder gewandt. Sie verwiesen hier auf einen Vorschlag des Landes Hamburg aus dem Jahr 2021. Dieser sieht eine Änderung der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren vor, die von den Ländern beschlossen werden könnte.
Ob dies das richtige Instrument ist, will die Ressortchefin in Schwerin zunächst untersuchen. „Bereits jetzt kann die Staatsanwaltschaft die Verfahren einstellen“, fügte die Ministerin an. Es sei das Ziel der Landesregierung, Lebensmittelverschwendung zu begegnen.