Kreis Segeberg. Kreis Segeberg stellt laufende Verfahren gegen ungeimpfte Mitarbeiter ein. Wie viele dem Infektionsschutz gemeldet wurden.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus gibt es nicht mehr. Sie betraf vor allem medizinisches und pflegerisches Personal. Der entsprechende Paragraf 20a des Infektionsschutzgesetzes ist zum 1. Januar 2023 aufgehoben worden. Der Infektionsschutz des Kreises Segeberg hat laufende Verfahren zur Covid-19-Impfpflicht eingestellt, wie Kreissprecherin Sabrina Müller mitteilte. Betroffene Personen und Einrichtungen werden darüber direkt informiert.

Das Internetportal auf der Website des Landes wurde bereits deaktiviert. Neue Meldungen ungeimpfter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nicht mehr entgegengenommen.

Corona: Kreis Segeberg – Impfpflicht für Einrichtungen ist aufgehoben

Dem Kreis Segeberg waren seit Beginn der Impflicht am 16. März 2022 insgesamt 667 Personen gemeldet worden, die über keinen vollständigen Impfschutz verfügten oder die Bescheinigungen vorgelegt hatten, bei denen Zweifel an der Echtheit bestanden. Es wurden Aufforderungen verschickt, dem Gesundheitsamt entsprechende Nachweise vorzulegen. Tätigkeits- und/oder Betretungsverbote musste der Infektionsschutz nicht aussprechen.

„Gemeinsam mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern haben wir unter Berücksichtigung der ohnehin kritischen Personalsituation stets und überwiegend erfolgreich versucht, den Schutz der vulnerablen Personen ohne Aussprechen von Tätigkeitsverboten sicherzustellen – ohne dabei die Ansprüche und Bedürfnisse aller Beteiligten zu vernachlässigen“, sagt Dr. Christian Herzmann vom Infektionsschutz.

Kreis Segeberg: Folgen der Corona-Pandemie seien schwer abzuschätzen gewesen

Bei der Covid-19-Pandemie hätte es sich um eine völlig neue Bedrohung eines bis dahin unbekannten Ausmaßes gehandelt, für die niemand die Folgen abschätzen und ein Patentrezept aus der Schublade ziehen konnte, sagt Herzmann. „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sollte dazu beitragen, die Zahl der Opfer und Geschädigten zu begrenzen“, betont er.

Dabei sollte seiner Meinung nach aber nicht unerwähnt bleiben, dass ein sehr großer Aufwand bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einrichtungen wie auch in der Gesundheitsverwaltung erbracht werden musste.