Kreis Segeberg. Böllern ist auch in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Kitas verboten. Was in den jeweiligen Kommunen genau gilt.

Überall in Norderstedt und Umgebung wird es bald wieder laut. Grundsätzlich darf ab Sonnabend, 31. Dezember, von 0 bis 24 Uhr geböllert werden – also ausschließlich am letzten Tag des Jahres. Ab 0 Uhr am Neujahrstag dürfen Böller und Silvesterraketen eigentlich nicht mehr gezündet werden.

Die Städte und Gemeinden im Kreis Segeberg haben außerdem Verbotszonen rund um Häuser erlassen, die besonders brandgefährdet sind oder aus anderen Gründen geschützt werden müssen. Und das sollte sehr ernst genommen werden. Jeder, der Raketen abschießen will, sollte außerdem darauf achten, dass ein starker Wind wehen wird.

Norderstedt: Verbotszonen sind auf einer offiziellen Karte eingezeichnet

In Norderstedt ist das Böllern oder Abbrennen von Raketen in der Nähe von Reetdachhäusern verboten – hier gilt ein Mindestabstand von 200 Metern. In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- Alten- und Pflegeheimen ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ebenfalls verboten.

Eine Karte mit den genauen Verbotszonen hat die Stadt auf ihre Webseite gestellt. Eine weitere, interaktive Übersicht findet sich hier. Man kann sich auch telefonisch erkundigen, unter 040/535 95-0.

Henstedt-Ulzburg: Verbot unter anderem in der Nähe der Paracelsus-Klinik

In Henstedt-Ulzburg gelten dieselben Regeln. Im Umkreis von 200 Metern rund um reetgedeckte Häuser ist das Böllern und Abfeuern von Raketen verboten. Untersagt ist auch, Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, der Paracelsus-Klinik und von Altenheimen abzubrennen.

Kaltenkirchen: An diesen Straßen stehen Reetdachhäuser

In Kaltenkirchen gibt es am Glockengießerwall, in der Friedenstraße, an der Kieler Straße sowie an der Norderstraße Grundstücke, auf denen sich Reetdachhäuser befinden. Auch hier hat die Verwaltung angeordnet: Im Umkreis von 200 Metern gilt ein striktes Böllerverbot.