Norderstedt. Am Dienstag, 12. Juni, beginnt der Prozess gegen den eigentlichen Drahtzieher des 500.000-Euro-Diebstahls in Norderstedt.

Im Prozess um den Diebstahl von Tablets und Uhren im Gesamtwert von einer halben Million Euro sind drei der zehn Angeklagte vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen worden. Damit folgte das Schöffengericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger. Während das Gericht in seiner Urteilsbegründung von der Unschuld eines 39-Jährigen überzeugt war, hatte es bei den anderen wegen massiver Indizien erhebliche Zweifel. Die Indizien hätten nach Aussage des Vorsitzenden Richters Matthias Lohmann in beiden Fällen allerdings nicht für einen Schuldspruch ausgereicht.

Das Verfahren war mit zehn Angeklagten gestartet worden und kurz danach in Einzelverfahren aufgeteilt worden. Zunächst erhielten vier Angeklagte, die den Verkauf von Diebesgut gestanden hatten, wegen gewerbsmäßiger Hehlerei Bewährungsstrafen zwischen neun Monaten und eineinhalb Jahren. Anlässlich der sogenannten Vermögensabschöpfung müssen die Angeklagten 23.600 Euro an die Geschädigten zurückzahlen. Bei einer Frau wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt.

Ein weiterer Beschuldigter kam mit einer Verwarnung davon. Allerdings hat er eine Geldstrafe von 7800 Euro zu zahlen und muss 3000 Euro an die Landeskasse überweisen. Außerdem hat er 4200 Euro an den Geschädigten zu zahlen. Ebenfalls angeklagt war ein weiterer Mann, der jedoch vor Prozessbeginn starb.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, zwischen Oktober 2014 und Januar 2015 Armbanduhren und Tablets im Gesamtwert von 500.000 Euro aus dem Lager eines Logistikunternehmens in Norderstedt gestohlen zu haben.

In einem gesonderten Verfahren muss sich der letzte der ursprünglich zehn Angeklagten in der kommenden Woche vor dem Schöffengericht verantworten. Der 32 Jahre alte Mann gilt als der eigentliche Drahtzieher. Zwei Verhandlungstage sind vorgesehen. Der Auftakt ist am Dienstag, 12. Juni, 10 Uhr, in Saal F des Amtsgerichts.