Kaltenkirchen/Neumünster. Amtsgericht in Neumünster verurteilt Langfinger wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu einem Jahr und vier Monaten Haft.

„Nur nicht auffallen“ – so lautet gewöhnlich die Devise der Ladendiebe. Drei kreative Langfinger aus Osteuropa setzten im Weihnachtgeschäft 2017 dagegen auf das Motto „Frechheit siegt“: Sie kleideten eine Teppichrolle mit Aluminiumfolie aus und befüllten sie in einem Elek-tronikmarkt in Kaltenkirchen mit hochwertigen Smartphones (Gesamtwert: 2500 Euro). Am Dienstag verhandelte das Amtsgericht Neumünster den dreisten Fall von gewerbsmäßigem Diebstahl.

Der älteste Täter im Trio war wohl auch der langsamste: Nach langjähriger Abhängigkeit von Heroin und Kokain wirkt der 54-jährige Junkie aus Litauen schmal, fast gebrechlich. Nur ihn konnte die Polizei schnappen, als das Trio nach erfolgreichem Diebeszug im Dezember schon wenige Tage später erneut mit dem Teppich am Tatort aufkreuzte. Diesmal waren die Mitarbeiter des Marktes gewarnt, berichtete der Marktleiter (33) als Zeuge.

Kurz nach dem ersten Auftritt des Trios hatte die wöchentliche Inventur hochwertiger Handys einen hohen Fehlbestand offenbart. Bei der gründlichen Sichtung der Überwachungsvideos konnte das Marktteam beobachten, wie die drei „Kunden“ reihenweise Smartphones in der Teppichrolle verschwinden ließen und ihr Depot mit einem Deckel verschlossen. Unbehelligt verließen sie danach die Filiale.

Der Marktleiter konnte sich noch an den ersten Auftritt des Trios mit der Teppichrolle erinnern. „Wir haben uns nichts weiter dabei gedacht“, berichtete er. Die im Prozess als Beweismittel abgespielten Videos überführten den Angeklagten als Träger des präparierten Behälters. Zuvor hatte der 54-Jährige noch behauptet, an den Taten nicht beteiligt gewesen zu sein. „Ich habe überhaupt nichts gemacht“, beteuerte er nachdrücklich. Kein einziges Smartphone habe er angefasst – schon wegen der Fingerabdrücke.

Am Ende der Beweisaufnahme war die Richterin jedoch überzeugt, dass der Angeklagte nicht nur tatenlos hinter seinen jüngeren Komplizen stand, um ihnen Sichtschutz gegen Kameras und Marktpersonal zu geben. Sie verurteilte den einschlägig vorbestraften Mann wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in zwei Fällen zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Die Staatsanwältin hatte ein Jahr und zehn Monate beantragt. Der Verteidiger forderte maximal sechs Monate und kündigte bereits Berufung gegen das Urteil an.

Weil der auf frischer Tat festgenommene Angeklagte in Untersuchungshaft kam, hat er knapp ein Drittel der Strafe bereits verbüßt. Laut Urteil muss er den Wert der gestohlenen Smartphones allein ersetzen, weil seine Mittäter nicht ermittelt werden konnten. Wegen Fluchtgefahr bleibt er in Haft. Der Teppich wurde als Tatmittel eingezogen.