Norderstedt. Die Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafen von mehr als zwei und mehr als drei Jahren für den 73-jährigen Vater und seinen Sohn.
Im Cannabis-Prozess müssen beide Angeklagten mit deutlichen Freiheitsstrafen rechnen. Vor dem Schöffengericht Norderstedt forderte die Staatsanwaltschaft für den 73 Jahre alten Vater zwei Jahre und vier Monate Haft und für seinen Sohn (31) sogar drei Jahre und zwei Monate. Laut Anklage haben beide, wie berichtet, seit Ende 2014 im Keller eines Familienhauses in Glashütte eine hoch professionelle wie lukrative Cannabis-Plantage betrieben. Seit Ende 2014 soll das Duo 24 Kilogramm produziert und pro Kilo 3200 Euro kassiert haben. Treibende Kraft beim illegalen Geschäft mit dem Gras sei eindeutig der Sohn gewesen, stellte die Staatsanwaltschaft fest.
Während der Sohn vor dem Schöffengericht zum Tatvorwurf auch am dritten Prozesstag konsequent schwieg, legte der Vater vor Gericht gleich zu Prozessbeginn ein Geständnis ab. Dazu erklärte er, sein Sohn habe mit der ganzen Sache nichts zu tun. In einem Verhör nach der Hausdurchsuchung hatte der 73-Jährige seinen Sohn allerdings als Mittäter genannt. Der Widerruf des Vaters sei „völlig unglaubwürdig“ und diene allein dazu, den Sohn zu entlasten, bewertete die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer diesen Sinneswandel.
Der Prozess wird am Dienstag, 17. April, in Saal F des Amtsgerichts fortgesetzt. Beginn: 9.15 Uhr.