Norderstedt. Die Mitgliedskarte des Täters führt die Polizei auf seine Spur. Gericht verhängt erneut eine Bewährungsstrafe gegen den 34-Jährigen.

Fairerweise hat der 34-Jährige das gestohlene Portemonnaie in den nächsten Briefkasten geworfen. „Ich wollte dem Betroffenen die Lauferei wegen der Ausweispapiere ersparen“, sagte der Angeklagte im Amtsgericht Norderstedt. Dass er vorher 150 Euro aus der Geldbörse eingesteckt hatte, gestand er Amtsrichter Matthias Lohmann schon zum Prozessbeginn.

Das persönliche „Pech“ des Angeklagten war, dass auf dem Gang zum Briefkasten die Mitgliedskarte seines Fitness-Studios aus seiner Hosentasche in das Portemonnaie des Opfers gerutscht war – unbemerkt. So war es für die Polizei leicht, den mutmaßlichen Dieb zu ermitteln.

Tatort des Diebstahls war ein Fitness-Studio an der Niendorfer Straße. Dort entdeckte der breitschultrige Mann in der Umkleidekabine einen Spind, dessen Vorhängeschloss nicht eingerastet war. „Das stimmt nicht“, widersprach der Bestohlene als Zeuge vor Gericht. „Ich achte immer genau darauf“, sagte der 66 Jahre alte Rentner, „dass das Schloss stets eingeschnappt ist.“

Die Frage, ob das Schloss nun offen oder doch geschlossen war, konnte der Amtsrichter nicht klären. Sicher war dagegen das Vorstrafenregister des Angeklagten. Als Graffiti-Sprayer erhielt er mehrere Geldstrafen wegen Sachbeschädigung. Neben mehreren Fahrten ohne gültigen Fahrausweis kassierte er auch Verurteilungen wegen Landfriedensbruch und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. „Als Fan von St. Pauli war ich bei einem Auswärtsspiel in Kiel in eine Prügelei geraten“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Das Urteil: eine neunmonatige Bewährungsstrafe.

Mittlerweile, erklärte der Umzugshelfer vor Gericht, habe er sein Leben aber im Griff. Seine wenige Freizeit verbringe er mit seiner viereinhalb Jahre alten Tochter. Wegen seiner 6000 Euro Schulden habe er sich professionelle Hilfe besorgt, berichtete der 34-Jährige.

Seine Beteuerungen brachten ihm vor Gericht keine Pluspunkte. Der Diebstahl sei während einer laufenden Bewährungszeit geschehen, betonte der Richter. Offenbar sei der Angeklagte aber unbelehrbar. Das Urteil: fünf Monate auf Bewährung wegen Diebstahls. „Es ist für sie das letzte Urteil mit Bewährung“, warnte der Richter den Angeklagten. Der muss außerdem 600 Euro an die Norderstedter Tafel zahlen.