Norderstedt. Der Angeklagt musste die Beute nach den Einbrüchen sofort an seinen Dealer abgeben. Hausbesitzer haben Diebesgut zurückbekommen.

Vor Amtsrichter Matthias Lohmann hockte ein Häufchen Elend. Der schmale junge Mann mit dem blassen Gesicht und den wirren Haaren sprach undeutlich und leise. „Ich hab’ bei der Kripo doch schon alles ausgesagt“, antwortete er auf die Frage des Richters, ob er sich zum Tatvorwurf äußern wolle. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm im Amtsgericht Norderstedt zwei Wohnungseinbruchsdiebstähle vor.

Laut Anklage war der 23-Jährige im April 2017 in der Straße Großer Born im Norderstedter Stadtteil Glashütte auf Beutezug. In den frühen Abendstunden hebelte der Mann bei zwei Reihenhäusern jeweils die Terrassentüren auf. Es gelang ihm beide Male problemlos. Vor der Kripo gab der Angeklagte an, einen Schraubenzieher als Tatwerkzeug benutzt zu haben, in der Verhandlung nannte er ein Brecheisen.

„Mein Gedächtnis“, flüsterte er, „ist nicht das Beste.“ Deshalb erinnere er sich heute nicht mehr so genau an Details seines Diebesgutes. Nach den Ermittlungen der Norderstedter Polizei gehörten dazu ein Tablet, eine Schatulle mit Schmuck im Wert von 9000 Euro, Taschenuhren, Handys sowie eine Digitalkamera.

23-Jährige stand mit 4500 Euro in der Kreide

Die Einbrüche habe er im Auftrag eines Drogendealers begangen, der die Szene mit „Stoff“ versorge. Auch er habe ihm Marihuana und Kokain abgekauft. Zuletzt stand er beim Dealer mit 4500 Euro in der Kreide. Die Beutestücke wollte der Dealer mit seinen Schulden verrechnen. Bei den Einbrüchen habe der Mann draußen im Wagen gewartet. Ihm musste er die gestohlenen Sachen auch sofort abliefern.

„Von den alten Kumpeln habe ich mich getrennt“, berichtete der Angeklagte. Sie hätten einen schlechten Einfluss auf ihn gehabt. Er habe das Borderline-Syndrom und sei wegen dieser Persönlichkeitsstörung mehrmals klinisch behandelt worden. Jetzt lebe er bei den Eltern. Mit seiner Mutter war der Sohn auch zur Polizei gegangen. Dort habe er auch den Namen des Drogendealers preisgegeben. Nach Angaben des Richters haben die Hausbesitzer ihre gestohlenen Sachen zurückbekommen.

Mit dem Urteil einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten folgte der Amtsrichter dem Antrag des Staatsanwaltes. Bewährungszeit: drei Jahre. Wird der Angeklagte in dieser Frist erneut straffällig, muss er hinter Gittern. Das Urteil verknüpfte der Amtsrichter mit einem Paket von Auflagen. So muss der Angeklagte wegen seiner Drogenabhängigkeit und des Borderline-Syndroms unverzüglich zur ambulanten Therapie. Zudem wird ihm ein Bewährungshelfer an die Seite gestellt.