Norderstedt. Wegen Fahrerflucht und Gefährdung des Straßenverkehrs stand der junge Mann jetzt vor Gericht – nicht zum ersten Mal.
Als Knirps kam der Angeklagte mit seinen Eltern aus Kasachstan nach Deutschland. Das war vor 18 Jahren. So richtig angekommen ist der Zuwanderer in der neuen Heimat aber immer noch nicht. Beim Versuch, endlich Fuß zu fassen, kam der heute 23-Jährige bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt. Diesmal musste er sich wegen Fahrerflucht vor dem Amtsgericht Norderstedt verantworten.
Es war ein regnerischer Tag im vergangenen Herbst, als der Angeklagte mit seinem Pkw durch die Heidbergstraße in Norderstedt fuhr. Mit Tempo 70 war er in der 30er-Zone eindeutig zu schnell unterwegs. Umso mehr, weil zur Feierabendzeit die Anwohner ihre Autos dicht an dicht am Straßenrand geparkt hatten. So passierte, was passieren musste: Der Fahrer kam auf dem glitschigen Asphalt ins Rutschen und streifte auf der rechten Seite einen abgestellten Wagen. Durch den Aufprall schob sich dieser noch in einen anderen Pkw. Das Ergebnis: Beim ersten Wagen würden laut Gutachter die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert ums Doppelte übersteigen – also Totalschaden. Beim zweiten Wagen gab es „nur“ Blechschaden.
Schon mehrfach hatte der Mann vor Gericht gestanden
Nach dem Zusammenstoß hatte der Angeklagte Hals über Kopf Gas gegeben und war geflüchtet. „Ich war geschockt“, gestand der Angeklagte. Nur ganz schnell weg, habe ihm sein Bauchgefühl gesagt, erinnerte sich der Angeklagte.
Der Auftritt vor dem Amtsgericht war nicht der erste Kontakt des Angeklagten mit der Justiz. Schon mehrfach hatte der Norderstedter wegen kleinerer Delikte vor Gericht gestanden, unter anderem wegen Diebstahls. Jedesmal war er aber mit milden Strafen davongekommen. „Wie soll es mit ihnen weitergehen“, fragte der Amtsrichter den kleinlauten Mann vor sich. Ohne Schulabschluss war der Mann ins Berufsleben gestolpert. „Ich war beim Lernen zu faul“, so seine späte Erkenntnis. Mit Jobs im Lager oder in der Produktion hält er sich über Wasser. Der 23-Jährige wohnt weiterhin bei seinen Eltern.
Wegen Fahrerflucht und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs kassierte der Angeklagte eine Geldstrafe über 600 Euro. Außerdem muss er seinen Führerschein für sechs Monate abgeben. Weil die Versicherungen bei Unfallflucht nicht zahlen, muss er in Kürze mit unangenehmer Post rechnen.