Norderstedt/Kaltenkirchen. Angeklagte hatte in einem Möbelhaus eingekauft. Die Zeugenaussagen waren so widersprüchlich, dass das Verfahren eingestellt wurde.
Was auf dem Dodenhof-Parkplatz in Kaltenkirchen geschah, wird wohl für immer im Dunkeln bleiben. Sicher ist nur, dass der Vorfall vor einem Jahr passierte und ein Ehepaar aus Bad Bramstedt am Vorfall beteiligt war. Die Frau, angeklagt wegen Fahrerflucht, wies im Amtsgericht Norderstedt jede Schuld entrüstet von sich. „Wir sind“, beteuerte die gebürtige Ukrainerin, „ehrliche Menschen“.
Nach den staatsanwaltlichen Ermittlungen wuchtete die Angeklagte damals auf dem Parkplatz eine Kommode in einen Kombi und ließ dabei den benutzten Einkaufswagen für wenige Sekunden aus den Augen. Das Gefährt kam auf dem leicht abschüssigen Parkplatz schnell ins Rollen und prallte gegen einen schwarzen Mercedes. Spätere Reparaturkosten: über 2300 Euro. Unbeeindruckt soll die Frau anschließend mit dem Mann auf dem Beifahrersitz davongebraust sein. „Fahrerflucht? Der Vorwurf ist unvorstellbar“, so die Frau.
Aufmerksame Kundin beobachtete den Vorfall
Eine aufmerksame Kundin hatte damals den Vorfall beobachtet und sagte als Zeugin aus, dass der Einkaufswagen immer schneller wurde und gegen die Beifahrertür eines silberfarbenen Wagens gekracht war. Sind Sie sicher, dass der Wagen diese Farbe hatte, fragte der Amtsrichter nach. „Absolut“, so die prompte Antwort der Zeugin. Nach dem Vorfall sei das Paar einfach davongefahren. Daraufhin hatte sich die Zeugin das Kennzeichen notiert und einen Zettel unter den Scheibenwischer des Mercedes geklemmt. Der Fahrer war anschließend zur Polizei gefahren.
Als weiterer Zeuge verzichtete der Ehemann der Beschuldigten auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. Er betonte, dass der Einkaufswagen zwar ins Rollen gekommen kam, es seiner Frau aber gelungen war, den Wagen in letzter Sekunde noch zum Halten zu bringen.
Merkwürdiges ergaben auch die Beweisfotos des besagten Einkaufswagens. Die hatte die Polizei damals auf dem Parkplatz gemacht. „Der Wagen sah damals ganz anders aus“, war sich der Zeuge sicher.
Nach einer Beweisaufnahme voller Widersprüche plädierte der Staatsanwalt auf Freispruch. Dieser Forderung schloss sich der Amtsrichter an. Sicher sei eigentlich nur, dass die Angeklagte vor Ort war, so der Amtsrichter. Wegen seiner erheblichen Zweifel nach den Zeugenaussagen sei der genaue Ablauf für ihn nicht mehr feststellbar.