Norderstedt. Ein Schicksalsschlag nach dem anderen hatten beim 42-Jährigen zu Depressionen geführt. Die Polizei fand 20 Gramm Drogen bei ihm.

Es gibt Zeiten im Leben, da spielt das Schicksal verrückt. Erst verlor der 42-Jährige seinen Job. Anschließend musste er auch seine Wohnung räumen. Das war zu viel für den sensiblen Mann, der vor Jahresfrist gerade einen Tumor besiegt hatte. Depressionen kamen. Um der tristen Realität zu entfliehen, besorgte er sich Marihuana. Im Amtsgericht Norderstedt gab der Angeklagte zerknirscht seinen Drogenkonsum zu.

Nach den staatsanwaltlichen Ermittlungen soll er elfmal Cannabis gekauft haben. Zwanzig Gramm aus seinem Besitz stellten die Polizeibeamten damals bei ihm noch sicher. Für den schlanken Mann mit den pechschwarzen Haaren ist die Anklage aber längst Schnee von gestern. „Ich bin längst weg vom Stoff“, lässt der Mann Amtsrichter Matthias Lohmann wissen. Er habe vor der angeklagten Tat nichts genommen und hinterher sowieso nicht.

Die Depressionen haben ihn regelrecht traumatisiert

Damals aber sei einfach zu viel Negatives auf ihn eingeprasselt, erinnerte er sich. Die Depressionen hätten ihn regelrecht traumatisiert. Deshalb sei er unfähig gewesen, die dunklen Gedanken zu vertreiben. Außerdem hätte er sich einsam gefühlt.

„Ich hatte keinen Menschen, mit dem ich mich austauschen konnte“, erinnerte sich der Deutsch-Franzose, der zwei Pässe besitzt. Zur Familie in Frankreich habe er kaum noch Kontakt, bedauerte er. Seinen Vater, der bei Paris lebt, habe er seit 30 Jahren nicht mehr gesehen. Als Fachverkäufer hätte er zwar nette Kollegen, aber am Feierabend sei er häufig allein. Deshalb habe er sich viel mit Videospielen beschäftigt.

Der Angeklagte trifft auf einen einfühlsamen Amtsrichter

Der geständige, reumütige und offenbar auch geläuterte Angeklagte traf auf einen einfühlsamen Amtsrichter. Er stellte das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. Allerdings muss der Mann eine Geldstrafe von 750 Euro zahlen, Empfänger ist der Tierschutzverein Henstedt-Ulzburg.

Außerdem hat der 42-Jährige zwei Gesprächstermine bei der Drogenberatung wahrzunehmen. „Damit sie nie mehr in Versuchung kommen“, wie der Norderstedter Amtsrichter Matthias Lohmann meinte.