Norderstedt. Norderstedts Oberbürgermeisterin steht in Verdacht, gegen das Vergaberecht verstoßen zu haben. Die Parteien fordern Aufklärung.

Die Politiker werden sich am heutigen Montag im Hauptausschuss mit der Strafanzeige wegen des Tatverdachts der Nötigung gegen Norderstedts Oberbürgermeisterin Elke Christina Roeder (SPD) befassen.

Sven Boysen vom Regenta-Verlag in Bad Bramstedt hatte, wie berichtet, die Strafanzeige bei der Kieler Staatsanwaltschaft gestellt. Roeder habe Mitarbeiter angewiesen, den Verlag von städtischen Projekten auszuschließen und aus dem Presseverteiler zu nehmen. Die Beschäftigten hätten darauf hingewiesen, dass solche Entscheidungen gegen das Vergaberecht verstießen, Roeder habe dennoch auf ihren Anweisungen bestanden.

Die Verwaltungschefin hat die Vorwürfen umgehend dementiert. Sie sei sich keines strafrechtlich relevanten Verhaltens bewusst. Kooperationen der Stadt mit externen Partnern würden genau so regelmäßig überprüft wie die Adressaten des Presseverteilers, denen die Mitteilungen der Verwaltung zugesandt werden.

FDP hat Dringlichkeitsantrag gestellt

Es habe in diesem Jahr noch keine Vergaben gegeben, daher könne es auch keine Verstöße geben. Die Norderstedter FDP will mit einem Dringlichkeitsantrag für die heutige Sitzung des Hauptausschusses nun Licht in den Vorgang bringen. Fraktionschef Klaus-Peter Schroeder hat Roeder einen Fragenkatalog geschickt: „Ich erwarte, dass der Hauptausschuss als Dienstvorgesetzter der OB über den Sachverhalt genau informiert wird“, sagt Schroeder.

Die CDU fordert von der Oberbürgermeisterin „eine kompetente und vor allem neutrale Amtsführung“. Dazu zähle selbstverständlich, die Regeln der Pressefreiheit einzuhalten und allen Medien eine freie Berichterstattung zu ermöglichen. Persönliche Animositäten dürften keine Rolle spielen. „Einzelne Personen konkret auszugrenzen, entspricht nicht dem geltenden Recht, das auch für Frau Roeder gilt“, sagt die Norderstedter CDU-Chefin und Landtagsabgeordnete Katja Rathje-Hoffmann.

Boysen und Roeder schon mehrmals aneinandergeraten

Medienunternehmer Boysen hatte im OB-Wahlkampf den CDU-Kandidaten David Hirsch gegen die heutige SPD-Oberbürgermeisterin unterstützt und einseitig für ihn geworben. Der Verleger und Roeder waren mehrfach aneinandergeraten. Die jetzigen Entscheidungen seien aber keine Retourkutsche. „Bei meiner Arbeit geht es um die Sache, persönliche Abneigungen und Vorlieben spielen keine Rolle“, sagte Verwaltungschefin Roeder.

CDU-Fraktionschef Gert Leiteritz geht als Vorsitzender des Hauptausschusses davon aus, dass der Dringlichkeitsantrag die nötige Zweidrittel-Mehrheit bekommt, dann aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt wird, da es um persönliche Angaben und Aussagen gehe.

Bei der Staatsanwaltschaft Kiel wird geprüft, ob Ermittlungen aufgenommen werden. Die Entscheidung soll spätestens in drei Wochen fallen.