Kiel/Bad Segeberg. Jugendschöffengericht verurteilt ehemaligen DAK-Wachmann (23) wegen Betrugs zu 21 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Nicht nur mit seiner Freundin, auch mit seinem Arbeitgeber trieb der Angeklagte ein doppeltes Spiel: Der Security-Mitarbeiter sollte das DAK-Tagungszentrum in Bad Segeberg sichern. Doch statt vorschriftsmäßig Patrouille zu laufen, vergnügte sich der „Objektschützer“ heimlich im Wellness-Bereich und legte sich in die Sauna.

Am Montag verurteilte ein Jugendschöffengericht in Kiel den 23-Jährigen wegen Betrugs zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Laut Urteil hatte der einschlägig vorbestrafte Angeklagte seine arglose Freundin über ein Jahr hinweg in 45 Fällen immer wieder durch Vorspiegelung angeblicher Notlagen zu drei- bis vierstelligen Zahlungen veranlasst – insgesamt 29.000 Euro. „Sie war verliebt, gutgläubig, vielleicht auch unerfahren“, charakterisierte der Vorsitzende Richter das Betrugsopfer, das seinem neuen Freund einfach nur helfen wollte.

So behauptete der junge Mann kurz nach dem offiziellen „Jawort“ zu einer gemeinsamen Beziehung, seine Großmutter im Irak liege im Sterben. Etwa 5000 Euro machte die damals 18-Jährige locker, plünderte ihre für den Führerschein zurückgelegten Ersparnisse. Doch die angeblich dringend benötigten Flugtickets für die Kieler Verwandtschaft des Angeklagten in Richtung Irak wurden nie gekauft: Die Oma war schon seit Jahren tot.

Seine Freundin ließ er in dem Glauben, er bekomme kein Geld

Mit solchen Lügen kassierte der Angeklagte, der seine Kochlehre in einem Vier-Sterne-Hotel an der Kieler Förde abgebrochen hatte, bei der jungen Frau ab. Er habe „gemerkt, welche Knöpfe er drücken musste“, hielt ihm der Vorsitzende Richter vor. Das Mädchen glaubte, den Freund vor angeblichen Gläubigern retten zu müssen. Sie war sogar bereit, Fortbildungen, Arbeitskleidung und Gebrauchtwagen zu finanzieren, mit denen der Angeklagte Einnahmen zu machen versprach.

„Es war klar, dass das Geld baldmöglichst in Teilbeträgen zurückgezahlt werden sollte“, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil. Jede einzelne Zahlung sei dokumentiert. Nach seinem Rausschmiss aus dem Sicherheitsunternehmen, dessen Hintergründe nicht Gegenstand der Anklage waren, habe der Wachmann 2300 Euro Abfindung von dem Unternehmen kassiert. Seine Freundin ließ er in dem Glauben, er bekomme keinen Lohn.

Bis Juli 2016 knöpfte ihr der Angeklagte 29.000 Euro ab – mehr als das durchschnittliche Jahreseinkommen eines Vollzeitbeschäftigten. Und ließ erst locker, als die Geschädigte nichts mehr hatte. Danach trennte er sich und ließ seitdem keinerlei Bemühung um Wiedergutmachung erkennen, warf ihm das Gericht vor.