Norderstedt. Der geförderte Wohnraum in Norderstedt kommt nicht nur sozial Schwachen zugute. Auch Durchschnitts- und Besserverdiener haben Chancen.

30 Prozent sozialer Wohnungsbau – in der Stadt Norderstedt ist das seit einem Grundsatzbeschluss der Stadtvertretung die Grundlage bei jedem neu entstehenden Baugebiet. Wer aber glaubt, dass der nach dem zweiten Förderweg des Landes Schleswig-Holstein vergünstigte Wohnraum mit einer Nettokaltmiete von sieben Euro je Quadratmeter auf dem Mietmarkt allein den sozial schwachen Haushalten in der Stadt zugute kommt, der irrt.

Im Garstedter Dreieck errichtet die Norderstedter Baugenossenschaft Adlershorst das Quartier 452. Insgesamt entstehen 138 Wohnungen mit einer Gesamtinvestitionssumme von mehr als 30 Millionen Euro. 42 der Wohnungen im Quartier sind gefördert und liegen somit weit unterhalb des eigentlichen Norderstedter Mietpreisniveaus.

„Viele Norderstedter, die sich für die Wohnungen in unserem Quartier 452 interessieren, bewerben sich bei uns um eine frei finanzierte Wohnung“, sagt Adlershorst-Vorstandssprecher Uwe Wirries. „Häufig wird den Interessenten dann erst während des persönlichen Gespräches mit den Vermietern klar, dass auch die Wohnungen, die im zweiten Förderweg gebaut werden, von ihnen anmietbar sind.“

Beamte oder Angestellte kommen auch als Sozial-Mieter infrage

Durchschnitts- oder Besserverdiener nehmen an, dass geförderter Wohnraum für sie nicht infrage kommt – weil sie für einen Wohnberechtigungsschein einfach zu viel verdienen im Monat. „Aber das stimmt häufig gar nicht!“, sagt Wirries.

Ja, es gibt den Wohnberechtigungsschein, den sogenannten Paragraf-8-Schein. Um ihn zu bekommen, müssen tatsächlich scharfe Einkommensgrenzen eingehalten werden, Erwerbslose bekommen ihn ohne Probleme. Jedoch: Um eine Wohnung des zweiten Förderweges im Garstedter Dreieck anzumieten, ist der „Achterschein“ gar nicht nötig. Die staatlich geförderte Wohnung darf auch von Menschen gemietet werden, die über monatliches Einkommen verfügen, das 20 Prozent über den vorgesehenen Grenzen liegt, sagt Wirries. Unter Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen und Steuerpauschalen könne ein Vier-Personen-Haushalt somit über ein Nettoeinkommen von bis zu 3729 Euro monatlich verfügen und trotzdem berechtigt sein, eine Wohnung des zweiten Förderweges anzumieten. Wirries: „Angestellte im öffentlichen Dienst oder sogar Beamte, wie Lehrer oder Polizeibeamte, können die Wohnungen anmieten.“

Wenn sich jedoch Erwerbslose oder Geringverdiener mit Beamten oder höheren Angestellten um eine Wohnung bewerben, dürfte klar sein, wer den Zuschlag erhält.

Wer unsicher ist, ob er für eine Sozialwohnung als Mieter infrage kommt, der kann sich im Fachbereich Soziales der Stadt Norderstedt weiterhelfen lassen. Wer den Zuschlag für eine Wohnung bekommen will, muss hier seine Unterlagen einreichen.