Kaltenkirchen. Amtsgericht Neumünster verurteilt die ehemalige Vorsitzende des Fördervereins einer Kaltenkirchener Schule zu Bewährungsstrafe.
Wegen Untreue sollte sich am Donnerstag eigentlich die ehemalige Vorsitzende des Fördervereins der Janusz-Korczak-Schule für geistig behinderte Kinder in Kaltenkirchen vor dem Amtsgericht Neumünster verantworten. Doch die Angeklagte Ina D., die mindestens 40.000 Euro vom Vereinskonto für sich abgezweigt haben soll, erschien nicht vor Gericht und legte stattdessen ein Attest vor. In Abwesenheit wurde die Ex-Vereinschefin im Wege eines Strafbefehls zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Das Ziel des Fördervereins der Janusz-Korczak-Schule ist es, den Schulalltag der geistig behinderten Kinder und Jugendlichen unterstützend zu begleiten. Der Verein finanziert sich aus den Mitgliedsbeiträgen und Spenden sowie den Einnahmen aus einem jährlich im November stattfindenden Basar. Dieser wird in der Vereinssatzung als Hauptaktivität genannt. Das ganze Jahr über wird für den Basar gebastelt, gewerkelt und gebacken, um die Finanzen des Vereins aufzubessern. Der Förderverein finanziert unter anderem Klassenreisen, Fahrten zum Weihnachtsmärchen, die Fortbildung der Lehrkräfte und die Anschaffung von Spielgeräten und Computern.
Beim ersten Treffen legte die Angeklagte spontan 5600 Euro auf den Tisch
Seit dem ersten Quartal des Jahres 2009 war Ina D., 54, aus Bad Bramstedt Vorsitzende des Fördervereins. Im Jahre 2013 fielen einem Kassenprüfer Unregelmäßigkeiten in der Buchführung auf. 54.000 Euro fehlten in der Vereinskasse, zumindest gab es keinerlei Belege, die über den Verbleib des Geldes Auskunft gaben.
Bei einem Treffen mit der damaligen Vereinsvorsitzenden Ina D. legte diese spontan 5600 Euro in bar auf den Tisch, was der Verein als Schuldeingeständnis wertete.
Weitere Treffen oder Gespräche zwischen der inzwischen abgewählten Vorsitzenden Ina D. und dem Verein gab es nicht mehr. Ina D. sagte vereinbarte Gespräche ab und lehnte auch jede weitere Kommunikation mit dem Verein ab.
Der Förderverein erstattete schließlich Strafanzeige. Die Ermittlungen ergaben, dass Ina D. für ein Girokonto des Vereins eine EC-Karte und eine Bankvollmacht besaß. Von dem Girokonto leitete sie Gelder auf ein Sparbuch, das sie nach eigenen Angaben an den Vereinsvorstand übergeben wollte.
Überprüfungen ergaben, dass sich ein Betrag von 40.000 Euro auf dem Sparbuch befinden müsste – doch es war leer. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte Ina D., gegen die Anklage wegen Untreue erhoben wurde, das Geld von dem Sparbuch erneut auf ein Girokonto überwiesen und in einem Zeitraum zwischen Anfang Juli 2011 und Mitte Dezember 2013 in insgesamt 65 Fällen Abhebungen an Geldautomaten getätigt, die die Summe von circa 40.000 Euro erreichten. Bei der Kassenprüfung im Dezember 2013 wurde festgestellt, dass für diese Abhebungen sämtliche Kontoauszüge und Belege fehlten.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft berücksichtigt diese 65 Fälle. Insgesamt kamen dem Förderverein der Schule aber mehr als 54.000 Euro abhanden, wobei unklar ist, ob dieses an der wenig sorgfältigen Buchführung der damaligen Vorsitzenlag, oder ob Ina D. sich tatsächlich das Geld in die eigene Tasche steckte.
Aus Kreisen des Vereinsvorstandes war damals Unverständnis darüber zu hören, dass über einen Zeitraum von zwei Jahren nie etwas von den Unregelmäßigkeiten bemerkt worden war. Ein ehemaliges Vorstandsmitglied gab an, dass sich die Angeklagte mehrfach habe Blankovollmachten ausstellen lassen – und das stets mit guten Begründungen.
Der amtierende Vorstand des Vereins ist enttäuscht über das Urteil
Zu dem vor dem Amtsgericht in Neumünster für den 23. April angesetzten Prozesstermin erschien die Angeklagte nicht. Durch ihren Anwalt ließ Ina D. ein Attest vorlegen, in dem sie ihr Fehlen mit einer akuten Erkrankung eines ihrer beiden behinderten Kinder entschuldigte.
Der vorsitzende Richter des Schöffengerichts, Aykut Tuncel, verurteilte die bisher nicht vorbestrafte Angeklagte im Wege eines Strafbefehls in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, die er für zwei Jahre zur Bewährung aussetzte. Der Vereinsvorstand zeigte sich enttäuscht über das milde Urteil.
Telefonisch teilte der Vorsitzende des Vereins, Christoph Lothar Gampl. mit, dass der Verein sich anwaltlich vertreten lasse und nun die Einreichung einer Zivilklage gegen Ina D. erwäge, um das Geld zurückzubekommen. Das Ganze müsse aber gut überlegt werden, da man unter Umständen Tausende von Euro für den Prozess aufwende und im Ergebnis bei der Angeklagten wahrscheinlich doch nichts zu holen sei.
Über die Motive, die Ina D. dazu brachten, derartig horrende Summen zu unterschlagen, ist nichts bekannt.