Norderstedt. Und dabei Menschen gefährdet – 30 Jahre alter Brandstifter muss für drei Jahre ins Gefängnis. Er hatte ein Geständnis abgelegt.
Er hatte das Firmengebäude seines Chefs in Norderstedt angezündet, obwohl er wusste, dass im oberen Stockwerk Menschen schliefen. Dafür musste sich Assam A. vor dem Kieler Landgericht verantworten – die Kammer unter Vorsitz der Richterin Hege Ingwersen-Stück verurteilte den 30 Jahre alten Norderstedter wegen Brandstiftung, Einbruchsdiebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren ohne Bewährung.
Assam A. hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt und im Gegenzug von der Kammer die Zusage erhalten, mit einer Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren und sechs Monaten davonzukommen (das Abendblatt berichtete). Nach eigener Aussage hatte der Angeklagte am Himmelfahrtstag des vergangenen Jahres mit Freunden auf dem Firmengelände der Zeitarbeitsfirma an der Kirchenstraße, in deren Gebäude er selbst ein Zimmer bewohnte, gefeiert und reichlich Alkohol getrunken. Ein Gutachter kam in dem Prozess zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte dennoch vollumfänglich schuldfähig war.
Zunächst hatte A. aus einem offenen Büroraum einen Computer mit Zubehör gestohlen und die Geräte für 50 Euro verkauft. Später war der Angeklagte durch eine an der Hintertür des Gebäudes eingeschlagene Scheibe in einen Büroraum eingestiegen und hatte dort zwei Geldkassetten mit insgesamt 500 Euro entwendet.
Mit den beiden Mittätern und dem Firmenwagen, dessen Schlüssel die Männer mitgehen ließen, unternahm das Trio eine Vergnügungsfahrt nach Hamburg, wo die Drei das Geld in einem Casino auf den Kopf hauten und davon Kokain kauften. Auf dem Rückweg von Hamburg bekam der Angeklagte nach eigenen Angaben Angst, denn beim Einschlagen der Scheibe hatte er geblutet und war sich sicher, anhand von DNA-Spuren als Täter ausgemacht zu werden. Um die Spuren des Einbruchs zu verdecken und einen Feuerwehreinsatz zu provozieren, kaufte der Angeklagte an einer Tankstelle Benzin, tränkte damit eine Zeitung und warf sie durch das Fenster in einen Büroraum der Firma.
Er habe kein richtiges Feuer legen, sondern nur einen Schwelbrand erzeugen und niemanden gefährden wollen, beteuerte der Angeklagte im Prozess mehrmals.
Die Kammer nahm dem Norderstedter im Ergebnis diese Behauptung ab. Der Brand breitete sich schnell aus, griff innerhalb kurzer Zeit auf eine mit Holzpaneelen bekleidete Wand über, sodass auch andere Räume Feuer fingen. Als er das sah, beeilt sich der 30-Jährige, an den Tatort zurückzukehren. Er stürmte in das obere Stockwerk, in dem Mitarbeiter schliefen, weckte sie und sorgte so dafür, dass sich alle ins Freie retten konnten. Zu Schaden kam niemand.
Eine besonders schwere Brandstiftung, wie angeklagt, sei nicht gegeben, da bewohnte Gebäudeteile nicht gebrannt hätten und Menschen nicht zu Schaden gekommen seien, erklärte die vorsitzende Richterin. Dennoch ergab die Beweisaufnahme, dass mehrere Büroräume wegen eines klebrigen Rußfilmes und schädlicher Dämpfe wochenlang nicht benutzbar waren und renoviert werden mussten. In einem provisorischen Büro wurde der Betrieb weitergeführt.
Wie berichtet, beläuft sich der Schaden auf etwa 50.000 Euro. Die Kammer wertete zugunsten des Angeklagten sein umfassendes Geständnis, das den Prozess gestrafft habe. Auch hatte sich der Angeklagte im Gerichtssaal bei seinem ehemaligen Chef entschuldigt. Die Richterin sprach von einem besonders schweren Vertrauensbruch, den der Angeklagte begangen habe. Negativ fiel zudem ins Gewicht, dass der Angeklagte einschlägig wegen mehrerer Diebstähle vorbestraft war und zur Tatzeit unter Bewährung stand.