Oldenburg. Der Mann hatte im September seine Lebengefährtin mit 16 Messerstichen getötet, weil sie ihn mit dem gemeinsamen Kind verlassen wollte.

Nach den tödlichen Messerstichen auf seine Lebensgefährtin muss ein 35 Jahre alter Mann für neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Strafkammer des Landgerichts Oldenburg erkannte in ihrem Urteil am Freitag auf Totschlag im Affekt und bescheinigte dem Mann eine verminderte Schuldfähigkeit.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte am 9. September 2014 die 26 Jahre alte Frau in Jade (Landkreis Wesermarsch) mit 16 Messerstichen in der gemeinsamen Wohnung tötete. Der Grund: Die 26-Jährige wollte ihn mit dem gemeinsamen Kind verlassen. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Haft gefordert, die Verteidigung plädierte auf sieben Jahre. Das Gericht hielt dem 35-Jährigen dessen Geständnis zugute, wertete aber die Tatsache, das er dem damals eineinhalb Jahre alten gemeinsamen Kind die Mutter genommen hat, als verschärfend.

Der 35-Jährige sei „kein kaltblütiger, berechnender Killer“, stellte der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann fest. Er sei ein „eher aggressionsgehemmter Typ“. Das massive Ausmaß der Gewalt lasse jedoch den Schluss zu, dass der Mann in den Minuten der Tat von einem „absoluten Vernichtungswillen“ angetrieben worden sei. Allein vier Messerstiche hätten den Herzbeutel getroffen, so dass das Opfer binnen weniger Minuten an dem erheblichen Blutverlust gestorben sei.

Nach der Anhörung medizinischer Sachverständiger gebe es aber keine Zweifel, dass der Mann im Zustand verminderter Zurechnungsfähigkeit gehandelt habe. Ursache der Tat sei eine gescheiterte Beziehung, die am Ende nur noch vom gemeinsamen Kind zusammengehalten wurde. Im August 2014 habe sich die Frau zur endgültigen Trennung entschieden.

Daraufhin hätten sich beide Partner beim zuständigen Jugendamt scheinbar einvernehmlich darauf verständigt, dass Mutter und Kind aus der Wohnung ausziehen, dem Vater aber ein regelmäßiges Umgangsrecht zum Sohn bleiben sollte. Doch vermutlich habe der Verurteilte zunächst die Bedeutung der verabredeten Trennung nicht erfasst. Schließlich sei es zu einer Art Blutrausch gekommen.

(dpa)