Norderstedt. 28 Jahre alter Mann aus Norderstedt schlug ohne Vorwarnung auf einen Bekannten ein. Jetzt muss er 1500 Euro Strafe zahlen.

„Ich hatte ein paar Bierchen getrunken, da ging die Wut mit mir durch“, gab Patric W., 28, aus Norderstedt im Gerichtssaal zu. Der Angeklagte räumte kleinlaut ein, dass er – enthemmt durch den Alkohol – dem ahnungslos des Weges daherkommenden Bekannten Christian H., 25, ebenfalls aus Norderstedt, im Oktober des vergangenen Jahres vor der Postbank an der Rathausallee mit der flachen Hand ins Gesicht schlug. „Ich habe ihn nur mit den Fingern gestreift“, behauptet der wegen Körperverletzung angeklagte junge Mann.

Das Ganze habe eine Vorgeschichte, so der Angeklagte: Christian H. habe seine damalige Freundin immer wieder mit Drogen versorgt, während er selbst versucht habe, die Freundin davon abzubringen. Laut Anklage soll W. außerdem am Abend nach dem Vorfall bei H. angerufen und gedroht haben, er selbst oder jemand, den er vorbeischicke, werde ihn abstechen, wenn er ihn anzeige. Diese Bedrohung bestreitet der 28-Jährige allerdings.

Zeuge und Opfer Christian H. ging erst am Tag nach dem Vorfall zur Polizei, was er im Gerichtssaal damit erklärt, dass er zum Zeitpunkt des Schlages fast eine ganze Flasche Vodka intus gehabt habe. Ein Alkoholproblem habe er, räumt der 25-Jährige ein, doch mit Drogen habe er nichts zu tun.

Der Angeklagte sei ein Bekannter, aber kein Freund. Er habe an besagtem Abend bei dem Anruf wohl ein anderes Telefon benutzt, denn seine Handynummer, die er gespeichert habe, sei nicht erschienen. Stattdessen habe er nach dem Drohanruf noch weitere Anrufe mit der unbekannten Nummer erhalten, diese aber weggedrückt. Er sei sich aber sicher, dass es die Stimme des Angeklagten gewesen sei, die die Drohung ausgesprochen habe, betont Christian H.

Die Richterin erwägt eine Verfahrenseinstellung, allerdings verbunden mit einer saftigen Geldauflage. Der Angeklagte ist nämlich strafrechtlich gesehen kein unbeschriebenes Blatt: Vorstrafen wegen Körperverletzung im Jahr 2009, Beleidigung 2010 und Falschaussage 2013 verhindern ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, an dem dem Einzelhandelskaufmann nach eigenen Worten gelegen ist. Auch muss er noch Schulden aus verhängten Geldstrafen abzahlen. Nach Abzug von Miete und Schuldabträgen verbleiben dem Angeklagten 350 Euro monatlich zum Leben. Zähneknirschend stimmt er letztlich aber einer Einstellung mit einer Geldauflage von 1500 Euro zu, die er in monatlichen Raten von 250 Euro abzahlen muss, sonst wird das Verfahren erneut aufgerollt.