Das Landgericht lässt alle Anklagepunkte gegen den Vater fallen. Nur die Anklage wegen Freiheitsberaubung gegen die Mutter des damals dreijährigen Jungen hat noch Bestand.

Kreis Segeberg. Im Fall des sogenannten Segeberger Kellerkindes ließ das Landgericht fast alle Anklagepunkte gegen die Eltern des damals dreijährigen Jungen fallen. Nur die Anklage gegen die Mutter wegen Freiheitsberaubung wurde zugelassen. Die Staatsanwaltschaft warf zuvor in ihrer Anklageschrift beiden Elternteilen gemeinsam begangene Freiheitsberaubung und eine Verletzung der Fürsorgepflicht vor.

Nach Ansicht des Landgerichts sei dem Vater nicht zu beweisen, dass er überhaupt vom Wegsperren des Kindes an diesem Tag wusste, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Kiel am Freitag. Das Oberlandesgericht muss nun darüber befinden, ob der Prozess in Kiel oder beim Amtsgericht Bad Segeberg verhandelt wird und auch darüber, ob sich nur die Mutter oder beide Elternteile verantworten müssen.

Der damals dreijährige Sohn war im Sommer 2012 unter unhygienischen Bedingungen für mehrere Stunden in einem Kellerraum eingesperrt. Im Juni 2012 hatten Polizisten den Jungen aufgrund eines Hinweises entdeckt. Die überforderte Familie wurde bereits seit Jahren von den Behörden betreut. Der Keller war dennoch nicht aufgefallen.