Wolhlfahrtsverbände wollen auch Automatenspiel im neuen Glücksspielstaatsvertrag. Dieser wird gerade kontrovers diskutiert.

Kiel. Wohlfahrtsverbände in Schleswig-Holstein und die Landesstelle für Suchtfragen (LSSH) haben sich gegen die Liberalisierung des Glücksspielangebotes ausgesprochen. Dadurch könnte es zu einer Zunahme von Suchtspielern kommen, warnte Regina Kostrzewa von der Landesstelle am Mittwoch in Kiel. „Wir sind eindeutig für ein durch den Staat kontrolliertes System und gegen eine Teilkonzessionierung“, ergänzte der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände, Günter Ernst-Basten. Die wirksamste Form der Prävention von Sucht sei die Regulierung und nicht die Liberalisierung.

Zugleich solle der neu zu fassende Glücksspielstaatsvertrag auf Automatenspiele ausgeweitet werden. „Das ist unser großer Wunsch“, sagte Basten. Schließlich sei die Zahl der Lottosüchtigen mit etwa 50 Betroffenen in Schleswig-Holstein eher gering. Hingegen seien etwa 7000 Menschen süchtig nach Automatenspielen.

Geteilt wird die Sorge von der SPD. Die Landtagsfraktion vertrete ebenfalls die Auffassung, dass ein staatliches Monopol aufrechtzuerhalten ist, sagte der Sprecher für Glücksspielfragen, Andreas Beran. Was den Betrieb von Glücksspiel-Automaten angehe, müsse nach Lösungen gesucht werden, auch diesen in den Staatsvertrag mitaufzunehmen.

Die CDU-Fraktion wies die Kritik zurück. „Die Kritik zeigt vor allem, dass Wohlfahrtsverbände und Landesstelle sich noch nicht intensiv mit unserem Vorschlag auseinandergesetzt haben“, sagte der CDU-Glücksspielexperte Hans-Jörn Arp. Der Spielerschutz werde deutlich besser möglich sein, als dies in der bisherigen Form der Fall ist. FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki ergänzte, durch die Lizenzierung privater Anbieter werde der Schwarzmarkt verdrängt und die Marktkontrolle erheblich verbessert. Zudem werde ein erheblicher Teil der zusätzlichen Einnahmen zur Förderung öffentlicher, gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke verwendet. „Das derzeit bestehende Niveau wird mindestens gehalten“, versicherte er.

Auch die Befürchtung, eine Konzessionierung des Glücksspielmarktes würde den EuGH veranlassen, das Lotteriemonopol aufzuheben, sei leicht zu entkräften, meint Arp: „Wir begründen das Lotteriemonopol nicht mit der Suchtprävention, sondern mit der hohen Manipulationsgefahr. Denn Lotteriezahlen werden anders als Sportergebnisse in geschlossenen Räumen festgestellt.“ Das vergleichbare dänische Modell sei bereits von der EU-Kommission ratifiziert worden.

Die Länder wollen am staatlichen Lotteriemonopol festhalten, aber zugleich eine Öffnung des Sportwettenmarkts für private Anbieter prüfen. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten auf einer Tagung Ende Oktober verständigt. Ob im Sportwettenmarkt tatsächlich private Konkurrenz zugelassen wird, soll bis Dezember im Grundsatz entschieden werden. Schleswig-Holstein und die anderen CDU-geführten Länder plädieren dafür, die SPD-dominierten Länder streben eine Beibehaltung des Monopols auch in diesem Bereich an.