Die nachträgliche Sicherungsverwahrung soll eine Unterbringung “unter haftähnlichen Bedingungen“ sein. Dies sei keine Strafhaft.

Hannover. Der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU) hat zurückhaltend auf die Einigung der Bundesregierung zur Sicherungsverwahrung reagiert. „Ich halte an dem Grundsatz fest, dass keiner raus darf, der noch gefährlich ist“, erklärte Busemann am Donnerstag. Ob dies mit der Weiterentwicklung der vorbehaltlichen Sicherungsverwahrung möglich, müsse der genaue Gesetzestext erst belegen.

Einige Täter kommen derzeit auf freien Fuß, obwohl sie noch als gefährlich gelten. Grund für die Freilassungen ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Er hatte im Dezember kritisiert, dass sich die Sicherungsverwahrung kaum von der Strafhaft unterscheidet und die Maßnahme für einige Täter rückwirkend verlängert wurde - obwohl sie zum Zeitpunkt ihrer Verurteilung noch mit maximal zehn Jahren Sicherungsverwahrung rechnen konnten. Das verstoße gegen das Rückwirkungsverbot einer Strafe.

In Niedersachsen fallen derzeit zehn als gefährlich eingestufte Gewaltverbrecher unter die mögliche Freilassungsregelung. Unter Berufung auf das Bundesverfassungsgericht hat Busemann die Staatsanwaltschaften im Land aufgefordert, bei entsprechenden Entscheidungen sofort Beschwerde einzulegen. Der Justizminister begrüßte allerdings die Einigung der schwarz-gelbe Koalition am Donnerstag in Berlin, dass psychisch gestörte Gewalttäter in geplanten neuen Einrichtungen mit Therapien auf ihre Freilassung vorbereitet werden. „Hier stellt sich aber noch die Frage nach der Zuständigkeit und wer das bezahlen soll“, sagte Busemann.

Als einen vernünftigen Kompromiss bezeichnete dagegen Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) die Einigung der Bundesregierung. Bislang hätten Polizeibeamte die bereits entlassenen Sexualstraftäter rund um die Uhr bewachen müssen. Das werde künftig nicht mehr nötig sein, teilte Schünemann am Donnerstag in Hannover mit.