In Bremen wird im Fall des toten Kevin erneut verhandelt. Der staatliche Vormund muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Bremen. Der frühere Amtsvormund des kleinen Kevin hat den Tod des Zweijährigen vor dem Bremer Landgericht zutiefst bedauert. „Seither ist kein Tag vergangenen, an dem ich nicht an den Jungen gedacht habe“, sagte der 67-Jährige am Dienstag zum Beginn des zweiten Prozesses um den grausigen Vorfall vor fast vier Jahren. Er trauere um Kevin heute noch genauso wie damals. Der Mitarbeiter der Sozialbehörde muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Das Verfahren gegen Kevins ehemaligen Fallbearbeiter stellte die Strafkammer ein, weil er verhandlungsunfähig ist.

Polizisten hatten Kevins Leiche am 10. Oktober 2006 im Kühlschrank seines drogensüchtigen Ziehvaters gefunden. Das Landgericht verurteilte ihn im Juni 2008 zu zehn Jahren Haft und Einweisung in eine Entziehungsanstalt. Am Dienstag brachte die Staatsanwaltschaft erneut alle schockierenden Details auf den Tisch, die nach ihrer Auffassung die Fehler des Amtsvormundes und des Sachbearbeiters zeigen. Obwohl es damals Hinweise gab, dass Kevins Ziehvater den Jungen misshandelte, waren die Behörden nicht eingeschritten. Es wird ein langwieriges Verfahren erwartet. Das Gericht hat bis Dezember 24 Verhandlungstage anberaumt. Die Akten zu dem Fall füllen mittlerweile ein halbes Büro. Allein die Anklageschrift kommt auf 120 Seiten.