Wegen des grausamen Tods des kleinen Kevin in Bremen muss sich jetzt der Amtsvormund des Kindes vor Gericht verantworten.

Bremen. Der grausame Tod des kleinen Kevin beschäftigt ein zweites Mal das Landgericht in Bremen. Ab dem 8. Juni muss sich dort der Amtsvormund des Kindes wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Das Verfahren gegen einen 58 Jahre alten Sachbearbeiter vom Jugendamt sei dagegen eingestellt worden, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. Der Mann sei so schwer krank, dass er verhandlungsunfähig sei. Im Juni 2008 hatte das Landgericht bereits den Ziehvater des Zweijährigen zu zehn Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung verurteilt. Polizisten hatten Kevins Leiche im Oktober 2006 im Kühlschrank des Drogensüchtigen gefunden. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Er steht beispielhaft für das Versagen des Staates. Kevin stand unter staatlicher Obhut. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wusste der zuständige Sozialarbeiter spätestens seit August 2004, dass die damals noch lebende Mutter und ihr Lebensgefährte mit der Betreuung des Kindes überfordert waren. Ärzte hätten ihn damals bereits darauf hingewiesen, dass der Junge misshandelt werde.

Auch der im November 2005 eingesetzte Amtsvormund hatte der Anklagebehörde zufolge genug Hinweise erhalten, die ihn an der Sicherheit von Kevin hätten zweifeln lassen müssen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet deshalb: Beide Angeklagten hätten es versäumt, rechtzeitig für eine räumliche Trennung des Kleinkinds von seinem Ziehvater zu sorgen. Die Große Strafkammer hat für das Verfahren gegen den Amtsvormund bis Ende des Jahres 24 Verhandlungstage angesetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn und seinen Kollegen bereits im Dezember 2007 Anklage erhoben. Dass es erst jetzt zu dem Prozess kommt, erklärte das Gericht mit der schwierigen Rechtslage und den umfangreichen Akten. Allein die Anklageschrift umfasse 123 Seiten.