Die Justiz soll klären, wie die Alkoholkontrolle der ehemaligen Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche an die Öffentlichkeit gelangte.

Hannover. Nach der Alkoholfahrt von Margot Käßmann sind bei der Staatsanwaltschaft Hannover drei Strafanzeigen wegen Geheimnisverrats eingegangen. Die Justiz soll klären, wie die Alkoholkontrolle der ehemaligen Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche (EKD) an die Öffentlichkeit gelangte und ob Polizisten vertrauliche Informationen weitergegeben haben.

Wie Oberstaatsanwältin Irene Silinger sagte, werden die Anzeigen an die Staatsanwaltschaft Lüneburg abgegeben, um jeden Verdacht der mangelnden Objektivität zu vermeiden. Sie bestätigte damit einen Bericht der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“.

1. EIN PORTRÄT ÜBER MARGOT KÄßMANN

2. RÜCKTRITTSERKLÄRUNG IM WORTLAUT

3. DIE RECHTLICHE SITUATION NACH DEM RÜCKTRITT

4. DIE SEITE 3 AUS DEM HAMBURGER ABENDBLATT: MARGOT KÄßMANN - BLACKOUT EINER BISCHÖFIN

Eine vierte Strafanzeige sei noch auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft Hannover. Käßmann war am 24. Februar nach einer Alkoholfahrt als EKD-Ratsvorsitzende und hannoversche Bischöfin zurückgetreten. Sie hatte sich mit 1,54 Promille im Blut ans Steuer ihres Dienstwagens gesetzt, war über eine rote Ampel gefahren und von der Polizei gestoppt worden.

Die Strafanzeigen wegen Geheimnisverrats richten sich nicht gegen bestimmte Menschen. Ein Rechtsanwalt aus Hannover schreibt nach Informationen der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ an die Staatsanwaltschaft, offenbar hätten Polizeibeamte ein Geheimnis, das ihnen als Amtsträger anvertraut worden sei, unbefugt offenbart und dadurch die Rechte Käßmanns verletzt.

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, die den Alkoholwert von 1,54 Promille bekanntgab, sagte, bei Anfragen der Medien seien die Behörden verpflichtet, nicht die Unwahrheit zu sagen. Von sich aus dürften Beamte aber keine dienstlichen Informationen weitergeben.