Die Landeswahlleiterin fordert jetzt, die Stimmen im Husumer Wahlbezirk 003 nachzuzählen. Wackelt die Mehrheit von Schwarz-Gelb?

Kiel. In die Debatte um die Drei-Stimmen-Mehrheit von CDU und FDP im schleswig-holsteinischen Landtag kommt neue Bewegung. Landeswahlleiterin Monika Söller-Winkler hat angeregt, die Stimmen in einem Husumer Wahlbezirk nachzuzählen. Hintergrund: Wenn nach der Landtagswahl am 27. September für die Linke im Wahlkreis Husum- Eiderstedt vier Stimmen mehr ermittelt worden wären und sich sonst nichts ändern würde, hätte diese Partei das 95. Mandat bekommen und nicht die FDP. Dann hätte Schwarz-Gelb nur eine Stimme mehr als SPD, Grüne, Linke und SSW. In einem Vorprüfungsbericht über die Gültigkeit der Wahl konstatiert die Wahlleiterin konkrete Anhaltspunkte für einen möglichen „ergebnisrelevanten Wahlfehler“.

Söller-Winkler sieht in ihrem Bericht an den Wahlprüfungsausschuss des Parlaments „eine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass ein festgestellter Wahlfehler auf die konkrete Sitzverteilung im Landtag von Einfluss gewesen ist“. Konkret geht es um auffällige Unterschiede in den Ergebnissen im Wahlbezirk Husum 003 zur Landtagswahl und zur gleichzeitig abgehaltenen Bundestagswahl: Die Linke bekamt dort 47 Zweitstimmen für den Bundestag, aber nur 9 für das Landesparlament. In den anderen Husumer Wahlbezirken gab es nicht derartig gravierende Abweichungen. Nach Ansicht der Landeswahlleiterin können Fehler zum Beispiel bei der Stapelbildung während der Auszählung nicht ausgeschlossen werden. Mit ihrem Bericht wird sich nun der Wahlprüfungsausschuss befassen.

Die Wahlleiterin hatte rund 440 Einsprüche von Bürgern aufgenommen, darunter viele Politiker von Grünen und Linken. „Die Regierungsmehrheit wackelt“, konstatierte am Mittwoch der innen- und rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Landtag, Thorsten Fürter.

Der Landeswahlausschuss hatte die von der Wahlleiterin bekanntgegebene Mandatsverteilung nach der Wahl bei drei Ja- und zwei Nein-Stimmen nur knapp bestätigt. In dem Gremium stimmten die Vertreter von CDU und FDP sowie die Landeswahlleiterin für das vorläufige Ergebnis aus der Wahlnacht; die Abgesandten der Grünen und Linken votierten dagegen, von SPD und SSW (Südschleswigscher Wählerverband) kamen Enthaltungen. Entsprechend dem Wahlgesetz war bei der Sitzverteilung der von der Verfassung vorgegebene Mandatsausgleich begrenzt worden, so dass drei CDU-Überhangmandate „ungedeckt“ blieben. Damit erhielten CDU/FDP eine Mehrheit, obwohl sie weniger Zweitstimmen hatten als die anderen Parteien. Vor diesem Hintergrund reichten Grüne und SSW eine Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht gegen das Wahlgesetz ein.