Wenn es zum Engpass bei der Entsorgung kommt, werden die Kadaver kompostiert.

Cloppenburg/Hannover. Die Horrormeldungen über die Geflügelpest in der Region Weser-Ems reißen nicht ab. Gestern wurde erstmals auch in einem Entenbestand das Influenza-Virus H5N3 nachgewiesen, zudem übersprang das Virus die Grenzen des Kreises Cloppenburg. In Ahlhorn im Landkreis Oldenburg wurden vorsorglich 30 000 Puten getötet. Die Tierseuche richtete bereits immensen Schaden an: Insgesamt wurden bislang über 300 000 Tiere gekeult.

Angesichts von inzwischen 15 betroffenen Betrieben ist völlig offen, ob die Krisenstrategie des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums und der betroffenen Region aufgeht. Durch die schnelle Tötung aller Tiere in betroffenen Beständen, aber auch in benachbarten Betrieben, will man die Infektionskette unterbrechen.

Die Tiere werden anschließend umgehend in Tierkörperbeseitigungsanlagen entsorgt. Hier aber treten inzwischen erste Engpässe auf, weswegen der Landkreis Cloppenburg "Alternativen ins Auge gefasst hat". Ausdrücklich nur als letzte Lösung wird erwogen, die toten Tiere nach der Begasung in den Ställen zu lassen, bis sie verrotten. Das wird als Kompostierung bezeichnet.

Genau diese Möglichkeit ist für den Katastrophenfall bereits vor Jahren ins verbindliche Krisen-Drehbuch des Ministeriums geschrieben worden. Nötig werden könnte sie vor allem deshalb, weil die leichte Variante der Vogelgrippe bislang vor allem die Puten trifft. Zwar gibt es ungleich mehr Lege- und Masthühner in der Region Weser-Ems, die gerne als "Fleischtopf" Deutschlands bezeichnet wird. Die Puten aber erreichen bis zur Schlachtreife ein Gewicht von über 25 Kilogramm, Hühner dagegen wiegen kaum mehr als 1,5 Kilogramm.

In der Region werden fast 50 Millionen Stück Nutzfedervieh gehalten, das ist fast die Hälfte des gesamten Bestands in Deutschland.

Konzentriert sind die Betriebe vor allem auf die Kreise Cloppenburg, Vechta und Emsland. Hier bangen die Landwirte jetzt um ihr Einkommen, weil die Tierseuchenkasse zwar für die getöteten Tiere aufkommt.

Es besteht aber auch ein Verbot der Neuaufstallung von Federvieh, um durch Ausdünnung der Bestände die Infektionskette zu unterbrechen. Für den über Monate reichenden Verdienstausfall bekommt nur der Bauer Geld, der eine private Versicherung abgeschlossen hat.

Im Krisenhandbuch des Ministeriums ist für verzweifelte Fälle der Besuch eines Pastors bei den Betroffenen vorgesehen.