Das deutschlandweit heftig kritisierte Aussetzen der zwölfjährigen Deborah mit ihrem Cello aus einem Regionalzug bei Rostock wird keine...
Rostock. Das deutschlandweit heftig kritisierte Aussetzen der zwölfjährigen Deborah mit ihrem Cello aus einem Regionalzug bei Rostock wird keine strafrechtlichen Folgen für die Zugbegleiterin haben. "Es ist beabsichtigt, das Ermittlungsverfahren einzustellen", sagte Oberstaatsanwalt Peter Lückemann. Auch nach der Vernehmung des Kindes gebe es keinen Anfangsverdacht für eine Straftat. So fehle für den Verdacht einer Nötigung eine Drohung oder die Einwirkung von Gewalt. Deborah sei von der Mitarbeiterin höflich gebeten worden, den Zug zu verlassen. Sie habe dem Folge geleistet, so Lückemann.