Wenn ein Wirt in seiner Kneipe Verbotsschilder aufhängt und alle Aschenbecher entfernt, darf er für Verstöße seiner Gäste gegen das Rauchverbot nicht bestraft werden. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg beschlossen.
Wenn ein Wirt in seiner Kneipe Verbotsschilder aufhängt und alle Aschenbecher entfernt, darf er für Verstöße seiner Gäste gegen das Rauchverbot nicht bestraft werden. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg beschlossen.
Das Gericht widersprach damit der Entscheidung des Amtsgerichts, das den Mann zu einer Geldbuße von 120 Euro verurteilt hatte. Er hätte stärker kontrollieren müssen, dass das Rauchverbot eingehalten wird. Das Oberlandesgericht aber sprach den Betroffenen frei. Er habe genug getan, um das Rauchen zu verhindern