Detmold, Wolfsburg . Der Landwirt und Greenpeace hatten gefordert, dass Volkswagen bis 2030 keine Verbrenner mehr verkauft. So wurde das Urteil begründet.

Das Landgericht Detmold hat am Freitag eine Klima-Klage eines Bio-Bauern gegen den Volkswagen-Konzern abgewiesen. Es könne nicht festgestellt werden, dass die von dem Bauer vorgebrachten Beeinträchtigungen mit den von ihm geforderten Maßnahmen beseitigt werden könnten, erklärte das Gericht. Geklagt hatte ein lippischer Bio-Bauer, der sich durch den Autobauer in seiner Existenz bedroht sieht. (AZ: 01 O 199/21).

In dem Klima-Prozess hatte der Landwirt Ulf Allhoff-Cramer mit Verweis auf seine persönlichen Eigentumsrechte VW zu einem Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor bis 2030 aufgefordert. Der Bio-Bauer wirft dem Autobauer vor, globale Treibhausgas-Emissionen zu verursachen und damit auch seinem Bio-Betrieb zu schaden. Das Gericht urteilte allerdings, dass der Kläger verlangen könne, dass der Autobauer solch konkrete Maßnahmen ergreift.

Gericht weist Klima-Klage von Bio-Bauer gegen VW ab

Der Landwirt äußerte sich nach dem Urteil enttäuscht. Er habe den Eindruck, dass die Richter die Klimakrise in ihrer Tiefe nicht verstanden hätten, sagte er. Er kündigte an, in Berufung zu gehen.

Unterstützt wird der Landwirt von der Umweltorganisation Greenpeace. Eine erste Klima-Klage von Greenpeace gegen den VW-Konzern war vor dem Braunschweiger Landgericht gescheitert. Das Gericht wies sie am 14. Februar mit der Begründung ab, VW bewege sich mit seinen Emissionen im Rahmen des Klimaschutzgesetzes. Dabei müssten die Kläger ebenso wie die breite Bevölkerung Beeinträchtigungen hinnehmen.