Landkreis Lüneburg. Erreger wurde bei einem am 12. Januar gefundenen Tier nachgewiesen. Was das für die Geflügelhalter in der Region bedeutet.

Das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg hat am Montag alle Geflügelhalter dazu aufgerufen, sich auf eine mögliche Aufstallpflicht für Hühner, Enten, Gänse und Puten vorzubereiten. Der Grund: Bei einer am 12. Januar 2023 tot gefundenen Wildgans in der Samtgemeinde Scharnebeck wurde das Vogelgrippe-Virus (HPAI-Virus) nachgewiesen.

Eine Aufstallpflicht ist zurzeit nicht notwendig. Jedoch sollten Geflügelhalter die Bio-Sicherheitsmaßnahmen streng befolgen. So schützen sie die eigenen Tiere und verhindern eine Ausbreitung des Virus. Eine Übersicht über die Sicherheitsmaßnahmen gibt es unter www.landkreis-lueneburg.de/vogelgrippe

Vogelgrippe: Geflügelhalter werden auf Vorsichtsmaßnahmen hingewiesen

Was in den vergangenen Wintern oft galt, könnte bald im Landkreis Lüneburg wieder Realität werden: „Eine Aufstallpflicht gibt es zwar noch nicht, eine Anordnung dazu ist in den nächsten Tagen aber durchaus möglich“, erklärt Jochen Gronholz vom Veterinäramt. „Wir weisen die Geflügelhalter bereits jetzt darauf hin, dass sie bestimmte Vorsichtsmaßnahmen treffen sollten.“

Denn das Virus ist inzwischen offenbar ganzjährig in Europa anwesend. Zum Schutz der eigenen Vögel sollten Tierhalterinnen und -halter dementsprechend die schon jetzt geltenden Bio-Sicherheitsmaßnahmen strikt einhalten. Dazu gehört auch, das eigene Geflügel beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse zu registrieren. „Das geschieht natürlich besonders im Eigeninteresse der Halterinnen und Halter. Denn die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche“, sagt Jochen Gronholz.

Vogelgrippe: Halter sollten Schutzkleidung tragen und ihre Schuhe desinfizieren

Das Virus kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen. Es gilt also: Die Tiere dürfen nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert und getränkt werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für die Tränken genutzt werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen die Tiere in Berührung kommen, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Halterinnen und Halter sollten Schutzkleidung tragen und ihre Schuhe desinfizieren.

Wer insbesondere tote Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Störche, Eulen (Uhus), Schwäne, Möwen, Elstern, Taucher (z.B. Haubentaucher), Kormorane, Kiebitze, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner (z. B. Blässhühner) oder Uferschnepfen entdeckt, sollte dies dem Veterinäramt melden – per E-Mail an veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder telefonisch unter 04131/26 14 13. Wer ein verendetes Tier findet, sollte es keinesfalls mit bloßen Händen anfassen.