Kreis Pinneberg. In Hamburg gilt schon Stallpflicht, in Pinneberg wird noch gewartet. Dennoch verschärft der Kreis jetzt die Auflagen.

Die Geflügelpest ist zurück im Kreis Pinneberg. Nachdem im vergangenen Jahr um diese Zeit längst eine Stallpflicht für Hausgeflügel galt, behält sich Kreis nun allerdings zunächst eine Schonfrist für Halter vor. In Hamburg dagegen gilt sie seit dem heutigen Dienstag, 10. Januar.

Geflügelpest: Kreis Pinneberg verschärft die Auflagen für Züchter

Grund für die neue Vorsicht im Kreis bieten aber zwei positive Vogelgrippefälle bei Wildvögeln, die nun bestätigt worden sind. Eine kurz vor Weihnachten in Pinneberg tot aufgefundene Graugans sei laut Kreisverwaltung positiv auf das hochpathogene aviäre Influenzavirus H5N1 getestet worden. Das habe das Friedrich-Loeffler-Institut jetzt bestätigt. Auch die Probe einer Mantelmöwe auf Helgoland habe sich als positiv herausgestellt.

Noch sei zwar keine Stallpflicht gegen die Geflügelpest im Kreis verhängt worden, doch die Gefahr für Hausgeflügel bestehe recht konkret. „Die Gefahr, dass das Virus von Wildvögeln eingetragen wird, ist groß“, sagt etwa Dr. Antje Lange, Leiterin des Veterinäramts im Kreis Pinneberg. „Ob private oder gewerbliche Geflügelhaltung – alle sollten sehr umsichtig sein. Der direkte und indirekte Kontakt der Vögel mit Wildvögeln ist unbedingt zu vermeiden.“

Veterinäramt mahnt Geflügelhalter zur Vorsicht

Deshalb mahnt das Veterinäramt nun zur Vorsicht und zur Einhaltung folgender Regeln für Halter. So sollte zwischen Straßen- und Stallkleidung getrennt werden, Auslauf und Stall sollten nur in betriebseigener Schutzkleidung betreten. Vor jedem Betreten der Geflügelhaltung seien die Schuhe zu desinfizieren, das Händewaschen vor und nach dem Betreten von Auslauf und Ställen sei obligatorisch.

Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen, sollten von nun an für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Hunde und Katzen müssen von den Geflügelhaltungen fern gehalten werden, Geflügelteile und Eierschalen von gekauften Eiern sollten nicht verfüttert werden.

Auch im Garten seien Maßnahmen gegen die Geflügelpest möglich. „Wer Futterstellen im Garten einrichtet, lockt unterschiedliche Vogelarten an“, sagt Lange. „Das erhöht das Infektionsrisiko. Daher bitte am besten auf das Füttern von Wildvögeln verzichten.“

Geflügelpest: Verendete Tiere nicht anfassen

Der wesentliche Grund für die Ausbreitung der Geflügelpest ist der Vogelzug der Wildvögel, der noch bis in den April hinein zu erwarten ist. Auch beim Kauf von lebendem Geflügel kann das Virus eingeschleppt werden. Im Gegensatz zum letzten Winter scheinen die Tiere erst verzögert Symptome zu zeigen.

Ein Indiz: Die Geflügelpest wurde in mehreren Regionen Deutschlands durch Tierhandel in Geflügelhaltungen eingetragen und führte zu hohen Tierverlusten. Die Aufnahme von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel sei deshalb weiterhin per Allgemeinverfügung für schleswig-holsteinische Betriebe und Hobbyhaltungen verboten.

Die Geflügelpest ist extrem ansteckend. Tote oder verendende Tiere sollten nicht angefasst werden. Wer einen toten Wasser- oder Greifvögel entdeckt, kann im Kreis Pinneberg das örtliche Ordnungsamt oder die Veterinäraufsicht des Kreises informieren. Die Tiere werden dann aufgesammelt und gegebenenfalls untersucht. Kontakt: vetamt@kreis-pinneberg.de