Oldenburg (dpa/lni). Der frühere Krankenpfleger Niels Högel ist schon seit 2019 verurteilt. Offen ist aber, ob Vorgesetzte von seinen Taten wussten.
Mit einer Stellungnahme zum vorläufigen Ergebnis der Beweisaufnahme soll am Montag der Prozess gegen frühere Vorgesetzte des verurteilten Patientenmörders Niels Högel fortgesetzt werden. Ab 10.30 Uhr werde sich die Schwurgerichtskammer zum bisherigen Ergebnis äußern, teilte das Landgericht Oldenburg mit. An den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst war Högel von Juni 1999 bis Oktober 2002 sowie von Dezember 2002 bis zu seiner Festnahme im Juli 2005 beschäftigt gewesen.
In den Krankenhäusern hatte Högel wehrlose Patienten umgebracht, indem er ihnen nicht verordnete Medikamente gespritzt hatte. Der Deutsche wurde 2019 wegen 85-fachen Mordes zur lebenslanger Haft verurteilt und verbüßt seine Strafe in der JVA Oldenburg.
Krankenpfleger Niels Högel wegen 85-fachen Mordes verurteilt
In dem Verfahren will das Gericht klären, ob sich Vorgesetzte Högels gegebenenfalls durch Unterlassen mitschuldig gemacht haben. Ihnen wird in unterschiedlichem Umfang Beihilfe zum Totschlag beziehungsweise versuchten Totschlag jeweils durch Unterlassen vorgeworfen. Angeklagt sind drei Ärzte, drei leitende Pflegerinnen und Pfleger und ein Ex-Geschäftsführer der Kliniken Oldenburg und Delmenhorst.
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Der Chefermittler der ehemaligen Sonderkommission "Kardio", Arne Schmidt, sagte im April vor Gericht, es sei "sehr wohl aufgefallen", dass es Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem damaligen Pfleger Högel gegeben habe. Er berichtete unter anderem von Abgleichen von Dienstplänen mit den Todesfällen auf den Intensivstationen bei den Ermittlungen. Diese ergaben vor allem für Delmenhorst hohe Sterbefallzahlen, wenn Högel in der betreffenden Schicht gearbeitet hatte. Die Sonderkommission "Kardio" arbeitete von Oktober 2014 bis August 2017. Für die Ermittlungen wurden mehr als 130 Leichname exhumiert.
Liste mit Reanimationen belastete Högel
Nach einem Wochenende mit besonders vielen Reanimationen am Klinikum Oldenburg wies ein Arzt den Leiter des Pflegedienstes laut Schmidt zudem an, eine Strichliste zu führen. Dort wurde die Zahl der Reanimationen und der beteiligten Pflegerinnen und Pfleger vermerkt. In der Liste, die dem Gericht vorlag, waren mit 18 Reanimationen die meisten bei Ex-Pfleger Högel verzeichnet.