Bückeburg. Der 23-Jährige war wegen Totschlags angeklagt. Doch das Gericht konnte nicht beweisen, dass er den Tod des Kindes verschuldet hat.

Im Fall des zu Tode geschüttelten kleinen Elias (3 Monate) hat das Landgericht Bückeburg (Niedersachsen) am Freitag sein Urteil gesprochen: Der angeklagte Vater wurde vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen.

Laut Bild.de war der Vater Dominik R. (23) vor zwei Tagen schon aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Im Prozess konnten Gutachter den Tod des Babys Ende November mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf das Schütteln des Kindes zurückführen. Aber Elias war häufiger geschüttelt worden und der Vater war nicht der einzige, der mit dem Baby allein war.

Es kommen mehrere Täter in Betracht

Für das Gericht war es deshalb nicht zweifelsfrei zu erweisen, wer Elias geschüttelt hat. Es kämen mehrere Verursacher infrage, sagte der Vorsitzende Richter Norbert K.

Laut Rechtsmedizin stammten Elias’ Hirnverletzungen von zeitlich versetzten Ereignissen. Neben dem Vater waren auch die Mutter, ihre Schwester und die Oma gelegentlich mit dem kleinen Elias allein. Der Vater hatte zum Prozessauftakt bestritten, seinen drei Monate alten Sohn geschüttelt zu haben. Er will gesundheitliche Probleme seines Sohnes im Zusammenhang mit einer Impfung wahrgenommen haben. Elias war an Hirnblutungen gestorben.

Die Mutter hatte den Freispruch erhofft

Laut Staatsanwaltschaft soll der Hartz-IV-Empfänger R. während des Playstation-Spiels „Dead by Daylight“ im November 2017 in seiner Wohnung in Lindhorst so sehr in Rage geraten sein, dass er sich nicht mehr kontrollieren konnte. Die Mutter des Babys, Rebecca B., war an dem betreffenden Tag für zwei Stunden nicht in der Wohnung. Als sie wieder kam, fand sie das Kind leblos. Die Not-Operation in der Klinik konnte Elias nicht mehr retten.

Rebecca B. hatte sich laut Bild.de gewünscht, dass ihr Freund freigesprochen werden würde. Auch die Staatsanwaltschaft hatte nach Würdigung der Beweislage im Prozess schließlich einen Freispruch gefordert.