Leipzig . Die Elbvertiefung beschäftigt derzeit das Bundesverwaltungsgericht. Weitere Klagen von Krabbenfischern und Kommunen stehen an.
Im Rechtsstreit um die Elbvertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht haben die drei klagenden Jagdverbände einem Vergleich zugestimmt. Er sieht vor, dass die Jäger eine Vereinbarung schließen können, die eine Jagd in den Gebieten Allwördener Außendeich Mitte und Giesener Sand auch künftig ermöglicht. Die Planungen zur Elbvertiefung sahen dort eigentlich eine Jagdruhe vor, weswegen die Jäger geklagt hatten.
Der Deutsche Jagdverband sei mit der Einigung zufrieden, erklärte Justiziar Friedrich von Massow. „Wir konnten deutlich machen, dass pauschale Beschränkungen der Jagd für den Naturschutz schädlich sind.“ Nachdem die Jäger damit raus sind aus dem Verfahren, wurde am Freitag in Leipzig weiter über die Klagen von Krabbenfischern und Kommunen mündlich verhandelt. Wann ein Urteil fällt, war noch offen.