Hamburg . Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes waren Ergänzungen nötig. SPD und Grüne legen neue Eckpunkte vor.

Hamburgs SPD und Grüne haben nun Maßnahmen entwickelt, um die geplante Elbvertiefung in Angriff nehmen zu können. Ihren Maßgabenkatalog wollen die Regierungsparteien zur nächsten Sitzung des Wirtschaftsausschusses Anfang Juni vorlegen. Mit den Nachbesserungen sollen die nächsten Schritte zur Umsetzung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils aufgezeigt werden.

Die Grünen bewerten die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe politisch allerdings immer noch kritisch. „Wir halten die Elbvertiefung nach wie vor ökologisch problematisch“, sagt Anjes Tjarks, Fraktionsvorsitzender und hafenpolitischer Sprecher der Grünen Bürgerschaftsfraktion. Entsprechend des Koalitionsvertrages müssten sich die Grünen aber an der Umsetzung des Richterspruches und der Suche nach geeigneten Kohärenzflächen beteiligen.

Zusammenarbeit mit Umweltverbänden

„Unsere Maßgabe ist dabei, die Elbvertiefung möglichst ökologisch verträglich zu gestalten“, so Tjarks. Dass bei der ökologischen Umsetzung Verbesserungen tatsächlich möglich sind, würden die vergangenen Jahre zeigen: „In dem Verfahren haben die Umweltverbände aus ökologischer Sicht einiges erreicht. Dazu gehört, dass der Europäische Gerichtshof die Wasserrahmenrichtlinie aufgewertet hat und wir die Wasserqualität in der Elbe stetig verbessern müssen.“ Wichtig sei es nun, weitere Maßnahmen im Dialog mit den Umweltverbänden umzusetzen.

Zum Hintergrund: Mit seinem Urteil von Anfang Februar hat das Bundesverwaltungsgericht den Fahrrinnenausbau von Unter- und Außenelbe im Grundsatz zwar gebilligt. Allerdings haben die Leipziger Richter den Planfeststellungsbeschluss wegen eines Verstoßes gegen das Habitatschutzrecht in Teilen für rechtswidrig und daher nicht vollziehbar erklärt. Um die Elbvertiefung durchzusetzen, muss vor allem in Bezug auf die vorgesehenen Kohärenzmaßnahmen nachgebessert werden.

Die Eckpunkte der rot-grünen Initiative

Punkt 1

Basierend auf den Hinweisen in der schriftlichen Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts sollen unverzüglich alle erforderlichen Schritte zur Erarbeitung eines dritten Planergänzungsbeschlusses unternommen werden, um schnellstmöglich einen Planfeststellungsbeschluss zu erreichen.  

Punkt 2

Für die entfallende Kohärenzsicherungsmaßnahme Spadenlander Busch/Kreetsand ist sehr zügig eine Ersatzmaßnahme zu finden, die das erforderliche Ausgleichspotential ausweist und dabei im weiteren Verfahren zukünftige Ausgleichsbedarfe im Bereich der Tideelbe zum Beispiel im Rahmen des notwendigen Hochwasserschutzes berücksichtigt.  

Punkt 3

Mit allen Beteiligten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene den engen Dialog fortführen, um gemeinsam getragene Planungsergebnisse zu erreichen. 

Punkt 4

Das Gespräch mit der Klägerseite suchen, um auszuloten, ob – unter Beachtung der Maßgaben des Bundesverwaltungsgerichtes – ein weiteres Klagverfahren im Hinblick auf den dritten Planergänzungsbeschluss vermeidbar ist. 

Punkt 5

Die einschlägigen Maßnahmenkataloge nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und des Integrierten Bewirtschaftungsplans (IBP) an der Tideelbe konsequent weiterverfolgen.  

Punkt 6

Bereits jetzt die notwendigen Vorbereitungen für die sich an den dritten Planergänzungsbeschluss anschließende Realisierungsphase so weit vorantreiben, dass weitere Verzögerungen vermieden werden.  

Punkt 7

Die in Planung befindlichen weiteren Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Hafens mit Hochdruck betreiben.  

Punkt 8

Mit der maritimen Wirtschaft in dieser sensiblen Phase intensiv im Dialog bleiben. Dabei ist weiter mit den Reedereien im In- und Ausland das Gespräch zu suchen, damit der Hamburger Hafen bei den aktuell laufenden Routenplanungen unverändert seinen Stellenwert behält. Die Elbvertiefung ist eines der umfangreichsten Infrastrukturprojekte der Bundesrepublik. Im Kern sieht sie eine Vertiefung- und Verbreiterung der Fahrrinne vor, um die Schiffbarkeit der Elbe für große Containerschiffe zu verbessern. Durch die Einrichtung einer sogenannten Begegnungsbox bei Wedel sollen zudem beim Ein- und Auslaufen Wartezeiten reduziert werden, indem die zeitgleiche Passage zweier Containerschiffe ermöglicht wird.

1/8

Die SPD hält die Fahrrinnenanpassung für dringend notwendig. Joachim Seeler, hafenpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Aktuell hat die Ankunft der MOL Triumph, eines der größten Containerschiffe der Welt, noch einmal den Fokus auf die Möglichkeiten und Grenzen der nautischen Erreichbarkeit des Hamburger Hafens gelenkt. Hamburg muss auf Schiffe dieser neuesten Generation eingestellt sein.“ Die Schiffbarkeit der Elbe sei ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Hafens.

Nächste Schritte zügig umsetzen

Mit einem dritten Planergänzungsbeschluss könne das Fundament dafür geschaffen werden, den Hamburger Hafen zukunftssicher aufzustellen. Seeler: „Hiervon werden die Hamburger Wirtschaft, die Arbeitnehmer, deren Arbeitsplätze direkt oder indirekt mit dem Hafen verknüpft sind, sowie die Im- und Exportnation Deutschland profitieren.“ Jetzt gelte es, im Dialog mit allen Beteiligten und entlang aller Hinweise, die sich aus der schriftlichen Urteilsbegründung noch ergeben werden, die nächsten Schritte ebenso sorgfältig wie zügig umzusetzen.