Für ehrenamtliche Helfer im Katastrophenschutz sollen keine Nachteile mehr im Beruf entstehen. Es soll Rechtsklarheit geschaffen werden.

Hannover. Ehrenamtlichen Helfern sollen bei Einsätzen in Katastrophenschutzfällen in Niedersachsen keine Nachteile mehr im Berufsleben entstehen. Auch bei Einsätzen unterhalb der sogenannten Katastrophenschutzschwelle sollen die Helfer künftig problemlos den Arbeitsplatz verlassen können. Das hat das Kabinett am Dienstag in Hannover beschlossen. Über die Novellierung des Katastrophenschutz- und des Rettungsdienstgesetzes muss nun noch der Landtag entscheiden. Zwar hätten die Helfer auch bisher schon weitgehend keine Nachteile am Arbeitsplatz befürchten müssen, sagte eine Ministeriumssprecherin. Mit der neuen Regelung werde nun aber Rechtsklarheit geschaffen.

(dpa)