Mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD verabschiedete der Landtag am Dienstag ein Gesetz zur sogenannten Inklusion an Schulen.

Hannover. Eltern behinderter Kinder können in Niedersachsen künftig frei entscheiden, ob sie ihr Kind auf eine Förderschule oder eine reguläre Schule schicken. Mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD verabschiedete der Landtag am Dienstag ein Gesetz zur sogenannten Inklusion an Schulen. Nur wenn das Wohl des Kindes oder das der Mitschüler gefährdet ist, können behinderte Schüler künftig von einer Regelschule zwangsversetzt werden. Zunächst soll der gemeinsame Unterricht ab dem neuen Schuljahr freiwillig in der ersten Klasse eingeführt werden.

Vom Schuljahr 2013/14 an müssen dann alle Schulen den gemeinsamen Unterricht ermöglichen. Die Grünen enthielten sich am Dienstag bei der Abstimmung. „Das, was sie heute beschließen, ist lediglich Inklusion auf Probe und ein Recht auf Inklusion, das gegen den Willen der Erziehungsberechtigten den Kindern wieder entzogen werden kann“, kritisierte die Grünen-Abgeordnete Ina Korter.

+++ Krach um die Inklusion von Förderschülern +++

Kultusminister Bernd Althusmann (CDU) warf den Grünen eine „ideologische Verbortheit“ vor. „Inklusion beginnt im Kopf und ist nicht nur ein Bildungsthema. Man muss es wollen und wir wollen es“, sagte er. Gleichwohl gab er zu, dass die Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts für behinderte und nicht behinderte Schüler die „größte bildungspolitische Herausforderung“ der nächsten Jahre werde.

Für die SPD-Fraktion betonte Frauke Heiligenstadt die Wichtigkeit des Themas. Allerdings kritisierte sie auch, dass sich die Regierungsfraktionen zu viel Zeit gelassen haben, um die Menschenrechtskonvention umzusetzen. Diese Zeit hätte man für die Ausbildung von Sonderpädagogen nutzen können, sagte Heiligenstadt.

Die Linke stimmte gegen das Gesetz. Die Sozialverbände in Niedersachsen begrüßten die Verabschiedung im Landtag.

(dapd/abendblatt.de)