Greifswald. Maskenpflicht und Abstandsgebot gelten nun pauschal nur noch in Hamburg. Wie das OVG seine Entscheidung begründete.
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat am Freitag die Corona-Hotspot-Regelung für das Bundesland gekippt. Es gab einem einstweiligen Rechtsschutzantrag in wichtigen Punkten statt. Die außer Vollzug gesetzten Schutzmaßnahmen beträfen insbesondere das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske, teilte eine Gerichtssprecherin in Greifswald mit.
Die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) hatte die Landesregierung bereits am Gründonnerstag weitgehend aufgehoben. Bayern sieht sich durch den Gerichtsentscheid bestätigt.
Gericht: Pauschale Hotspot-Regelung falsch
Der Landtag in Schwerin hatte am 24. März das gesamte Bundesland zum Corona-Hotspot erklärt, um flächendeckend die damals geltenden Schutzmaßnahmen weiterführen zu können. Die besonders hohe Zahl an Corona-Neuinfektionen und eine drohende Überlastung der Krankenhauskapazitäten hätte laut Gericht jedoch für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt einzeln festgestellt werden müssen, um diesen zum Hotspot zu erklären. Dies sei nicht erfolgt, monierten die Richter.
Ohne den Landtagsbeschluss hätten die meisten Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz Anfang April geendet – in den meisten Bundesländern ist es so gekommen. Lediglich Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern erklärten sich komplett zu Corona-Hotspots. In Mecklenburg-Vorpommern zog die AfD-Landtagsfraktion dagegen vor Gericht. Die Hotspot-Regelung war mit einer Dauer bis zum 27. April beschlossen worden.
Die AfD-Landtagsfraktion hat die Entscheidung als Niederlage für Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) bezeichnet. „Ein großer Erfolg! Die Corona-Hotspot-Regelung ist rechtswidrig. Eine weitere Schlappe für die Landesregierung und Ministerpräsidentin Manuela Schwesig“, sagte der Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer am Freitag. Er sprach von einem „Verbotswahn“ der Landesregierung.
Gaststättenverband begrüßt Gerichtsentscheidung
Auch das Gastgewerbe begrüßte die Aufhebung der Maskenpflicht und des Abstandsgebots. „Mich verwundert das Urteil nicht“, sagte Lars Schwarz, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Mecklenburg-Vorpommern. „Bei der Einführung der Hotspot-Regel haben wir genau das kritisiert: dass dieser Ausnahmezustand nur regional bezogen sein kann und nicht für das ganze Bundesland.“
Außerdem hätten Schwarz zufolge genaue Parameter festgelegt werden müssen, ab welcher Infektionszahl und welcher Krankenhausbelastung eine Region ein Corona-Hotspot ist. Das OVG hatte am Freitag die Hotspot-Regelung in Mecklenburg-Vorpommern gekippt. Sie sollte eigentlich bis zum 27. April gelten.
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Er gehe davon aus, dass die Menschen weiter vernünftig sein werden, sagte der Dehoga-Chef. Das zeigten auch die anderen Bundesländer, in denen schon Anfang April Schutzmaßnahmen wie 3G und Maskenpflicht weitgehend weggefallen sind. „Wir sind noch nicht durch die Pandemie durch“, betonte Schwarz. Die Entscheidung des OVG in Greifswald führe aber dazu, dass Mecklenburg-Vorpommern jetzt die gleichen Regeln habe wie alle anderen Bundesländer außer Hamburg, das sich wie MV zum Corona-Hotspot erklärt hatte.
Bayern: OVG-Entscheidung Schlappe für Lauterbach
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) wertete das juristische Aus der Hotspot-Regelung in Mecklenburg-Vorpommern laut einem Sprecher als Schlappe für Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Die Entscheidung des Gerichtes zeige, dass die Bundesregierung den Ländern ein untaugliches Werkzeug an die Hand gegeben habe. „Es war richtig, dass wir Bayern nicht insgesamt zum Hotspot erklärt haben.“ Die Hotspot-Regelung des Bundes sei handwerklich äußerst schlecht gemacht. „Die schwammigen und unnützen Formulierungen lassen sich eben nicht rechtssicher umsetzen.“
Hamburg wird die geltende Hotspot-Regelung voraussichtlich im Mai aufheben.