Ludwigslust. Der Angeklagte hatte ein Auge verloren, weil er für eine Rotlichtgröße gehalten wurde – und musste sich vor Gericht verantworten.

Das Schussopfer des tragischen Polizeieinsatzes von Lutheran bei Parchim vor zwei Jahren ist vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und des Widerstands gegen Vollzugsbeamte freigesprochen worden. Das Amtsgericht Ludwigslust folgte am Dienstag den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der Richter sprach dem jungen Mann sein Mitgefühl aus. Der 29-Jährige reagierte erleichtert. „Vom Opfer zum Angeklagten zu werden, war schon schwer für mich“, sagte er anschließend auf dem Gerichtsflur.

Was war passiert? Der junge, nicht vorbestrafte Mann hatte sich im Februar 2016 ein Auto geliehen, das der Mutter einer Hamburger Rotlichtgröße gehörte. Diese Rotlichtgröße wurde von der Polizei der Hansestadt gesucht, weil der Mann eine Haftstrafe nicht angetreten hatte. Man vermutete den Gesuchten in dem Auto und observierte es.

Das Hamburger MEK "identifizierte" den Mann fälschlich

Zunächst sollte die Polizei von Mecklenburg-Vorpommern ihn festnehmen. Dies misslang jedoch zwei Tage vor den tragischen Ereignissen von Lutheran: Statt der Rotlichtgröße setzten die Beamten einen unbescholtenen Bauarbeiter fest.

Am 12. Februar 2016 rückte dann ein Mobiles Einsatzkommando (MEK) aus Hamburg an, „identifizierte“ den damals 27-Jährigen im Vorbeifahren als den Gesuchten und griff in Lutheran zu. Sie keilten mit Zivilfahrzeugen dessen Auto ein, woraufhin der junge Mann seinen Wagen beschleunigte und dabei einen Polizisten leicht am Knie verletzte. Kurz darauf fiel ein Schuss, der junge Mann wurde im Kopf getroffen, verlor ein Auge und lag sieben Tage im künstlichen Koma.

Richter fasst Polizeieinsatz zusammen: "Das geht so nicht"

Der Richter sparte nicht mit Kritik an der Polizei. Der Einsatz sei in Vorbereitung und Durchführung desolat gewesen. „Das geht so nicht.“ Das habe schon damit begonnen, dass die Zielperson mit einem sechs Jahre alten Foto gesucht worden sei. Dabei sei der junge Mann vor dem Zugriff mit einem Begleiter in einem Baumarkt gewesen und habe sich außerhalb des Autos bewegt. Da hätte es nach den Worten des Richters möglich sein müssen, ihn zu fotografieren, das Bild elektronisch nach Hamburg zu senden und von Kollegen, die den Gesuchten kennen, feststellen zu lassen, dass dieser Mann es nicht ist. Dies sei aber nicht geschehen.

Irritiert zeigte sich der Richter auch darüber, dass während des sekundenkurzen Zugriffs in Lutheran kein Blaulicht auf die Zivilfahrzeuge gesetzt wurde, um sie als Polizeiautos kenntlich zu machen. Auch habe keiner der Beamten eine Weste mit der Aufschrift „Polizei“ getragen. Den Ruf eines Beamten „Polizei, nicht bewegen“ habe der junge Mann im Auto vermutlich nicht wahrgenommen.

Der Mann fordert Schmerzensgeld und Schadenersatz

„Dem Angeklagten war es nicht möglich, die Polizisten als solche zu erkennen“, sagte der Richter und betonte, wie schnell alles gegangen war. Für das Gericht sei nicht nachvollziehbar, dass es keine Erlasse zur Kenntlichmachung geben soll, sondern dies laut Zeugenaussagen dem Einzelnen in der jeweiligen Situation überlassen bleibe.

Das Verfahren gegen den Polizisten, der den verhängnisvollen Schuss abgab, ist von der Staatsanwaltschaft Schwerin bereits eingestellt worden. Das Opfer hat jedoch Zivilklage beim Landgericht Schwerin eingereicht. Der 29-Jährige fordert Schmerzensgeld und Schadenersatz vom Land Hamburg, denn er kann seinen Beruf als Maler und Lackierer wegen des verlorenen Auges nicht mehr ausüben. Nach Worten seines Anwalts Benjamin Richert geht es um etwa 90.000 Euro. Einen Termin für das Verfahren gebe es noch nicht. Der Richter in Ludwigslust sagte, er hoffe, dass sein Urteil im anstehenden Zivilprozess eine „gewisse Hilfe“ sei.