Das Amtsgericht Lüneburg hat einen 51-jährigen Atomkraftgegner verurteilt. Begründung: Der Mann hat zum gewalttätigen Protest aufgerufen.

Lüneburg. Für die Unterstützung eines Aufrufs zum sogenannten Castor-Schottern im Internet ist ein 51-jähriger Tübinger am Donnerstag vom Amtsgericht Lüneburg zu einer Geldstrafe von 375 Euro verurteilt worden. Gotthilf L. hatte zuvor zugegeben, im Oktober 2010 einen öffentlichen Aufruf zur Untergrabung der Castor-Bahnstrecke im Wendland unterzeichnet zu haben. "Ich habe damit lediglich meine Solidarität mit der Aktion zeigen wollen“, sagte L. vor Gericht.

Das Gericht schloss sich mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Der Angeklagte hatte für sich auf Freispruch plädiert. Während der Urteilsbegründung kam es zu Zwischenrufen aus dem Publikum.

2010 hatte es bei Schotter-Aktionen an der Castor-Strecke massive Auseinandersetzungen zwischen Atomkraftgegnern und der Polizei gegeben. Das Schottern gilt in der Anti-Atom-Bewegung als gewalttätige Protestform und ist deshalb umstritten. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. (dapd)