Eltern können einen Teil des Schulgeldes von der Steuer absetzen. Derzeit sind 30 Prozent als Sonderausgabe abzugsfähig, allerdings müssen die...
Eltern können einen Teil des Schulgeldes von der Steuer absetzen. Derzeit sind 30 Prozent als Sonderausgabe abzugsfähig, allerdings müssen die Anteile für Unterbringung, Betreuung oder ein Verpflegungsanteil herausgerechnet werden. Bedingung: Es muss eine nach Grundgesetzartikel 7, Absatz 4 staatlich genehmigte Privatschule sein. Allerdings will der Staat die Absetzbarkeit einschränken. Der Entwurf des Jahressteuergesetzes sieht einen Maximalbetrag von 3000 Euro vor. Der Übergang vom bisher unbegrenzten Schulgeldabzug soll ab Januar 2008 gelten.