Mit dem Recht allein ist Rechtsextremisten nur sehr schwer beizukommen. Diese Erfahrung machte nach dem 2003 gescheiterten NPD-Verbotsverfahren der...

Mit dem Recht allein ist Rechtsextremisten nur sehr schwer beizukommen. Diese Erfahrung machte nach dem 2003 gescheiterten NPD-Verbotsverfahren der Bundesregierung gestern auch wieder die Lüneburger Stadtverwaltung. Mit gutem Recht hatte sie versucht, die Demonstration von bis zu 150 Neonazis durch die Innenstadt zu verhindern. Doch dieser Versuch war von Anfang an ohne reelle Erfolgsaussichten. "Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt betont, dass das öffentliche Zurschaustellen von rechtsextremistischem Gedankengut für sich genommen kein Versammlungsverbot rechtfertigt", heißt es in einer Stellungnahme des Verwaltungsgerichtes Lüneburg. Das Aussprechen eines solchen Verbots hat nur als politische Aussage einen Sinn. Aufmärsche lassen sich damit nicht verhindern. Das geht nur über Angebote, die dafür sorgen, dass junge Menschen rechtsradikalen Wortführern nicht hinterher laufen.